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Der Morgen · 1933-11-01 · Heft 5 (November 1933) · p. 286

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Journal
Der Morgen
Volume
9 (1933-1934)
Issue
Heft 5 (November 1933)
Article
Vom totalen Staat
Date
1933-11-01
Page
286 (sequence 3)
Language
German
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Kurl Wilk der Individuen3). Gegenüber diesem auf Freiheit beruhenden gesellschaftlichen Leben erscheint die Eigenart des Staates als Herrschaft, als Machtentfaltung oder doch mindestens, in Glciclisetzung von Staat und Recht, als normativ befehlende Ordnung. Die Forderung nach Einbeziehung des Staates in die Gesellschaft geht deshalb auf Entkleidung des Staates von dieser herrschaftlichen Eigenart. Der Staat soll nicht mehr herrschen und befehlen, sondern soll Sachgüter und Kräfte verwalten; er soll nicht Machtverband, sondern freie Assoziation sein. Gerade dadurch soll er imstande sein, die gesellschaftlich bedeutsamen Güter und Kräfte in ihrer Gesamtheit zu erfassen. Das bedeutet, daß er nicht mehr einen besonderen, durch den Machtcharakter bestimmten und begrenzten Verband bildet, sondern auf seinem Räume den Zusammenschluß der menschlichen Gesellschaft schlechthin. Solche Vergesellschaftung des Staates, solche Totalisierung des Staates durch Zerstörung seines besonderen staatlichen Wesens ist das Ziel des Syndikalismus und des marxistischen Sozialismus. Dabei denkt jener an eine unmittelbare Überleitung des bestehenden, als Herrschaftsverband bestimmten und begrenzten Staates in eine totale, sachgüterverwaltende Gesellschaftsorganisation1). Der Marxismus dagegen hält die herrschaftslose, allumfassend verwaltende Gesellschaft für möglich erst nach Umkehrung der staatlichen Herrschaft aus einer bürgerlichen in eine proletarische Klassenherrschaft, sei es in demokratischen, sei es in bolschewistischen Formen; denn nur die politische Herrschaft der arbeitenden Klasse könne die gesellschaftsfeindliche individuelle Ausbeutung von Sachgütern und Arbeitskraft ersetzen durch umfassende Verwaltung der Güter und Kräfte durch die Gesamtheit, womit dann alle politische Herrschaft überflüssig wäre5). Im Ziele wird so für den Marxisten wie für den Syndikalisten der totale Staat zur staatlosen Gesellschaft; der Marxismus will aber als Übergang zu ihr einen echten, nämlich- Macht ausübenden totalen Staat Die Forderung einer Überordnung des Staates über die Gesellschaft hält dagegen die Eigenart des Staates als Macht- und Herrschaftsverband grundsätzlich und schlechthin aufrecht; sie geht nicht auf bloße Verwaltung von Gütern und Kräften, sondern auf machtvolle Beherrschung aller gesellschaftlichen Lebensverhältnisse. Der Staat, dem sein besonderes, von aller sonstigen gesellschaftlichen Verbindung verschiedenes Wesen als Machtgemeinschaft . - \ ^ur A^,urch können sie von Verfassungswegen zu Freiheiten staatsbürgerlichen Wirkens werden; vgl. Smend, „Bürger und Bourgeois im deutschen Staatsrecht". 6 *) Vgl. Duguit, „Les transiormations du droit public". „„^ 3 Marx—Engels, „Das kommunistische Manifest"; Lenin, „Staat und Revolution". 286

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