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Der Morgen · 1933-08-01 · Heft 3 (August 1933) · p. 178

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Journal
Der Morgen
Volume
9 (1933-1934)
Issue
Heft 3 (August 1933)
Article
Berufsständischer Staatsbau
Date
1933-08-01
Page
178 (sequence 1)
Language
German
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Berufsständisdier Staatsbau Von Max Dienemann Wille und Forderung, den Staat auf der Grundlage einer berufsständischen Gliederung aufzubauen, reichen zurück bis in die Zeit, da der alte Ständestaat in seiner Rechtsgrundlage bereits durch ein anderes Staatsdenken abgelöst wurde. Diese Ablösung war keine absolute und vollständige, denn in seinen die Machtverteilung bedingenden politischen Forderungen lebte er durch die Beharrungskraft der Denkgewohnheiten weit über seine gesetzlich begründete Rechtsgrundlage hinaus. Görres hat in Aufsätzen iin Rheinischen Merkur die Forderung eines beru'fsständischen Staatsaufbaus vertreten: König Friedrich Willielms IV. Gedanken und Willensäußerungen in seinen ersten Regierungsjahren bewegten sich in dieser Richtung. ..Stand" im alten Ständestaat und „Berufsstand" sind keineswegs das Gleiche, „Stand" war durch Geburt, Beamtung, in langen Zeiträumen organisch erwachsene Gliederung bestimmt, Berufsstand" aber ist eine unter den Bedingungen derzeitigen Lebens begründete neue Form rechtlicher Ordnung. Italien hat hier bereits mit dem Versuch eines korporativen Staates1) ein Beispiel gegeben. Wenn auch der deutsche berufsstän-lische Staat in seiner Endlösung der italienischen Konstruktion nicht gleicht, so ist doch auf ihn als neuzeitlichen Ausgangspunkt praktischer Gestaltung hinzuweisen. Aufbau des politischen Gemeinwesens auf der Ordnung der Berufsgruppen war bereits einmal Wirklichkeit. Die Gesellschaftsordnung des Mittelalters ging von der Zunft als der Zelle aus. Aber es ist trotz aller Ähnlichkeit des Zunftverbandes mit dem Berufsstand heutiger Neuordnung doch ein erheblicher Unterschied zwischen ihnen. In der Zeit der Zünfte waren zwar die arbeitenden Menschen je nach ihrer Arbeit in halbsouveränen autonomen Gruppen geordnet, *) Vorgl. „Der Morgen", Jahrgang 8. S.$l5£f. 178

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