Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1933-06-01 · Heft 2 (Juni 1933) · p. 129

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
9 (1933-1934)
Issue
Heft 2 (Juni 1933)
Article
Palästinische und alexandrinische Schriftforschung
Date
1933-06-01
Page
129 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2895450-2895515-2895518-2902997--06397-2903057
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Palästinische und alexandrinische Schriftforschung Beispiele leicht erkennen lassen. Wir wählen sie zunächst aus der Auslegung des Gesetzes, dann aus derjenigen der biblischen Erzählungen.1) Hellenisten und Rabbinen schätzen die Pflicht der Eltemehrung überaus hoch. Nach beiden kommen die Pflichten gegen die Eltern unmittelbar hinter denjenigen gegen Gott. Aber wie verschieden werden diese Pflichten hüben und drüben behandelt! Philon zählt fünf Gründe auf, die die Ehrung der Eltern rechtfertigen: die Kinder sind im Verhältnis zu ihnen die Jüngeren, die Schüler, die Beschenkten, die Untergebenen, die Diener. Zu solch theoretischer Begründung und zu solcher Begriffsspallung fehlt den Rabbinen jeder. Anlaß und jede Neigung. Ihr Blick ist dem Leben zugewandt; sie fragen nach der Anwendung des Gebotes; ihre erste Frage ist daher, ob der Gehorsam gegen die Eltern unbedingt verpflichtend ist. Wie etwa, wenn der Vater von dem Kinde etwas Unrechtes verlangt? Es ist sehr bezeichnend, daß die Rhetorik des alcxandrinischen Predigers an dieser Frage vorbeigeht, die selbstredend auch von den griechischen Ethikern gestellt wird; die Rabbinen lösen sie mit Hilfe der Exegese: es heißt „ihr sollt eure Eltern fürchten und meine Sabbate hallen"; Gehorsam gegen die Eltern findet also im göttlichen Gebote seine Schranke. Aber innerhalb dieser Schranke, die das Gesetz selber zieht, führen die Rabbinen das Gebot viel stärker im einzelnen durch, als es Philon und auch wohl die meisten griechischen Ethiker getan haben; sie bestimmen also, worin das ehrfürchtige Verhallen besteht und wie es z. B. sich in der Zustimmung wie im W iderspruch zum elterlichen Worte zu äußern hat. Ganz ähnlich steht es mit den sozialen Gesetzen. Es ist zweifellos ein großes Verdienst Philons, den sozialen Charakter biblischer Agrargesetze .als einer der ersten hervorgehoben zu haben: seine begriffliche und sprachliche Schulung ermöglichen es ihm, den Werl mancher Gesetze viel klarer herauszuarbeiten, als es den Rabbineu möglich war und nötig erschien. Denn was ihm zum Problem des Denkens und zum Gegenstand der Darstellung ward, Sinn und Wert der biblischen Humanität, versteh! sich für die Rabbinen von selbst; es wird meist so wenig empfunden, wie wir die Luft empfinden, in der wir atmen. Umgekehrt existieren für ihn die Probleme nicht, die sich für die Rabbinen als Männer des Lebens notwendig ergeben mußten. Wie beim Gebot der Elternliebe, so fragen sie auch hier nach den Schranken, den von der Thora i) Wir haiton uns im folg.-ndi-n absichtlich im allg.-inc-inen an die gemüßigte Richtung der al<»xandrinischon E\o<re=e. dir den Ei/:ihlun?«'ti wie d-n Ges<t/.en ein buchstäbliches Rocht beläßt. Nur diese Richtung braucht vr>n d-r rabbinischen abgehoben zu werden. 9 129

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.