Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 9 (1933-1934)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1933)
- Article
- Der Rabbiner
- Date
- 1933-06-01
- Page
- 92 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Stellung des Geistlichen in der Gemeinde Seelenruhe und die Möglichkeit einer rechten Arbeit nicht voneinander zu trennen sind, eine rechte Arbeit nur zu leisten ist, wenn der jüdische Mensch jüdisch-religiös bestimmt ist und aus jüdischer Religiosität sein Ziel schöpft Scelsorge im jüdischen Sinne bedeutet, dem Menschen helfen, mit seinen Erlebnissen fertig zu werden und sie aus der Zielsetzung des Judentums zu verarbeiten, bedeutet den Versuch, den Menschen mit seiner Arbeit in die Lebensauffassung und Zielsetzung des Judentums einzugliedern, ihn inmitten der auflösenden Tendenzen der Zeit der jüdischen Gemeinschaft zu erhalten und ihn dadurch zu den Bindungen zu führen, die ihn vor der Gefahr bewahren, ein wurzelloser, freigesetzter Mensch zu werden, und die ihn zur fruchtbaren und ehrfurchtsvollen Mitarbeit am Ganzen des Staates und des Volkes und dadurch der Welt befähigen. Aus dieser Erfassung des Sinnes und Inhaltes einer jüdischen Seelsorge ergibt sich die starke Mitarbeit des Rabbiners in allen Dingen der Wohlfahrtspflege. Sie gehört an sich nicht dem Aufgabenkreis an, der aus dem Wesen des rabbinischen Amtes gezogen ist. Aber die neuzeitliche Entwicklung hat es gebieterisch herbeigeführt, daß dem Rabbiner eine maßgebliche Mitwirkung, oft die Leitung in allen Dingen der Wohlfahrtspflege zufällt, damit dem hilfsbedürftigen Menschen die Hilfe zuteil wird, die im inneren Einklang steht mit dem Gedankengut und dem Lebensziel der Gemeinschaft und die ihn so innerlich der Gemeinschaft erhält. Seelsorge und Wohlfahrtspflege erfahren in der Gegenwart eine große Vielfälligkeit. Es erübrigt sich, sie zu zergliedern und in Einzclbezirke zu zerlegen. Erwünscht wäre, daß man für die einzelnen Zweige heutiger Seelsorge besonders ausgebildete und besonders beauftragte Rabbiner bestellen könnte. Das deutsche Judentum wird eben dieses Ziel trotz seiner im Augenblick gesteigerten Wichtigkeit nicht verfolgen können, weil seine Kräfte für unmittelbarer drängende gewaltige Aufgaben zusammengefaßt werden müssen. Eine um so mannigfaltiger verzweigte Tätigkeit ist darum dem Rabbiner zugewiesen, der in seiner Gemeinde oder seinem Bezirk allein die ganze Fülle der Pflicht zu tragen hat. In den Bereich seiner S e e 1 s o rg e - Tätigkeit gehört auch seine Aufgabe, Trauungen und Beerdigungen vorzunehmen. Seine Rolle ist hier eine andere als die des Geistlichen der Kirche, er hat kein Sakrament auszuteilen, er begleitet die Menschen, die zur Eheschließung vor ihn hintreten mit der Zuspräche, die er aus dem Wort der Bibel für sie schöpft, er kann und muß 92