Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 9 (1933-1934)
- Issue
- Heft 1 (April 1933)
- Article
- Freiheit und Freiheiten
- Date
- 1933-04-01
- Page
- 72 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Gottfried Salome« ralismus geworden. Das Überwiegen des Privatrechts und der Siegeszug der vertragsrechtlichen Lehren des Naturrechls ist nicht erst in der Neuzeit zu konstatieren. Indem nun aber der Dualismus von Fürst und Volk und die Hierarchie der Stände und Rechte einer Vorstellung der Identität von Staat und Volk Platz machen, wird das vorstaatliche Wesen der Freiheit zu einer staatlichen Qualität und philosophisch in dieser Einordnung in den Staat und Unterordnung unter das Recht der Liberalismus in den Demokralismus überführt. In England hat der Landadel mit Hilfe eines Vertretungssystems und einerSelbstverwaltung seine Freiheiten gegen die Krone verteidigt und eine Art aristokratische Republik mit Parlamentarismus aufgerichtet. Da nur die Erstgeborenen Namen, Grundbesitz und Amt erbten und also die jüngeren Söhne zum Büigerstand gehörten, war der Absland überbrückt und konnten Adel und Bürger zusammen gegen das Königtum ihre Freiheiten in autonomer Verwaltung und Gerichtsbarkeit sichern. Die erste liberale Forderimg als praktische Anwendung des Naturrechts gilt der Landwirtschaft. Vorrechte und Gemeinbesitz erscheinen als Ilindemsisedes Nalurrcchts auf Eigentum. "Während in England die Grundbesitzer ihre feudalen Vorrechte selbst beseitigen und die Last der Heereswie Gerichts- und Steuerverwaltung übernehmen, hat sich in Frankreich der Gegensatz der feudalen und bürgerlichen Ordnung verschärft. Die englische Demokratie ist einfach die Verbreiterung der Aristokratie. Dagegen hat das französische Bürgertum, das sich der Krone verbündet, nur im Kampf gegen den Adel seine Forderungen durchgesetzt. Die Engländer behaupten, daß ohne Adel keine Freiheit bestehen könne, aber Freiheit konnte in Frankreich nur mit. der allgemeinen Gleichheit entstehen. Der Bauer und Bürger, das arbeilende Individuum verlangte, über sein eigenes wirtschaftliches Interesse nicht weniger als über sein religiöses Gewissen Herr zu werden. Die Trennung der sozialen von der politischen Freiheit ergibt sich aus dem Programm der Ökonomisten, indem nur die Wirtschaft, zunächst nur die ällein-produktive Landwirtschaft, frei wird. Aber das landbesitzende Bürgertum konnte jene Funktionen nicht erfüllen, welche als classe disponible der Adel ausübte. Primogenitur und Unteilbarkeit der Güter sicherten die Unabhängigkeit und Verfügbarkeit; Erbteilung und Zerstückelung ermöglichten dem Eigentümer eines kleinen Gutes nicht den Staatsdienst. Darum haben auch, ab der Boden seinen politischen Einfluß einbüßte, nicht die lokale Verwaltung, sondern die zentrale Bürokratie und für die politische Vertretung nur die sogenannten freien Berufe Bedeutung erlangt. Der Unterschied zwischen dem englischen und dem kontinentalen Liberalismus ergibt sich aus der agrarischen bezw. industriellen Entwicklung. Die Idylle in der optimistischen Schilderung der Induslrierevolution wird bald za einem dramatischen Konflikt zwischen Kapital und Arbeit. Die Gleichsetzung von bürgerlichen und menschlichen Rechten ließ die bürgerliche Gesellschaft als Gesellschaft der Freien und Gleichen erscheinen. Der homo novus, der Besitzbürger, verhngt als Staatsbürger sein eigener Herrscher, Verwalter und Richter zu werden. Dieser Anspruch geht über 72