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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 459

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Die politische Front des Liberalismus und der religiösen Mächte in der Volks- und Staatskrise
Date
1933-02-01
Page
459 (sequence 15)
Language
German
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Die politische Front des Liberalismus und der religiösen Mächte in der Volks- und Staatskrise die seiner Gewalt Unterworfenen verflochten; und zweitens steht dem Staat die politische Ordnungsaufgabe nur soweit zu, als die natürlichen oder geschichtlichen Gruppen der Gesellschaft je und je darin versagen, ihren Aufbau und die kooperative Gemeinschaftsordnung aus sittlichen Kräften selbst zu leisten. Nach katholischer Lehre ist das „politische Gemeinwesen" grundsatzlich nicht auf den Staat allein, sondern auf eine Zweiheit gestellt: auf die freie Gestaltung innerhalb der zwar der Sünde verfallenen, aber aus sich regenerationsfähigen Sozialgebilde der Schöpfungsordnung (Familie und Sozietas) einerseits, auf die Staatsgewalt andererseits, die relative, zusätzliche Ordnung unter den Bedingungen der Sünde ist. Hier ist die Stelle erreicht, wo die praktische Bedeutung der politischen Ethik des Katholizismus für die oben aufgewiesene Problemlage der Staats- und Gesellschaftskrise unmittelbar durchsichtig wird, einschließlich des Tatbestandes, daß eine auf sie begründete politische Haltung konsequent in die Front des zeitberufenen politischen Liberalismus einmündet. Der Katholik gewinnt nun noch eine andere — und, wie ich meine, ihn dem Calvinisten und Juden stärker verbindende — religiöse Grundlegung der Politik in dem Erlösungsglauben der Kirche. Ihm gemäß gewinnt der Mensch mit der Erlösungsgnade heilende, regenerierende Kraft: sie ergreift seine gefallene Natur, heilt und heiligt die sich ihr aufschließende Natur, geht im verantwortlichen Tun des Menschen erneuernd in die irdischen, in die sozialen und politischen Bereiche ein. Wichtig für unsere Betrachtung ist dies, daß für den katholischen Erlösungsglauben das Wachstum des „Reiches" in die politischen Bereiche hinein zum konkreten Geschehen hier und heute wird, für das der Christ Vollmacht und Verantwortung trägt (Bedeutung des Christus-König-Festes!). Damit tritt eine rehgiös-politische Haltung, die unter dem „Kommen des Reiches" steht, mit dem konkreten Anspruch auf geschichtliche Wirkkraft hier und heute auf. Wo aber und insoweit als das „Reich" — als theokratische Politeia! — eintritt, ist der Staat zu Ende. Nicht daß er vorzeitig, schon kraft der Hoffnung auf das Reich, negiert oder beseitigt werden dürfte — das wäre Schwärmerei Aber er verliert die Unerschütterlichkeit seiner Geltung als „Gottes Gesetz in diesem Aeon". Er verpflichtet zu Recht seine Glieder und verlangt autoritative Anerkennung, aber er steht — unter dem Zeichen des „Reiches" — auf Abbruch da. Völker sind berufen in die Einung des messianischen Reiches als „Volk Gottes" einzugehen, Staaten als wahrhaft 459

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