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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 457

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Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Die politische Front des Liberalismus und der religiösen Mächte in der Volks- und Staatskrise
Date
1933-02-01
Page
457 (sequence 13)
Language
German
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Die politische Front des Liberalismus und der religiösen Mächte in der Volks- und Staatskrise politischen Ethik des Luthertums und jener des Katholizismus so stark, daß noch auf lange hinaus in der praktischen Politik eine tiefere Gemeinsamkeit in Weg und Ziel etwa zwischen lutherischem Norden und Osten und katholischem Süden und Westen nicht erwartet werden kann. Dies werden uns die folgenden Betrachtungen des Katholizismus lehren. VI. Wir wenden uns den religiös-ethischen Grundlagen des politischen Katholizismus zu, die besonders in ihren naturrechtlichen Elementen Wesentliches mit dem politischen Liberalismus gemeinsam haben und für ein Zusammengehen mit einem erneuerten und gewandelten Liberalismus in der heutigen politischen Lage besonders starke Möglichkeiten bieten. Vom Liberalismus individualistischer Prägung trennte die katholische Soziallehre, die den geschichtlichen politischen Katholizismus unterbaut, — abgesehen von den vorausgesetzten religiösen Bindungen — die Anerkennung verpflichtender naturrechtlicher Sozialformen. Diese sind entweder absolut-nal urrechtlicher Art1) wie z. B. Familie und Sozietas2), oder sie sind relativ-naturrechtlicher Art, d. h. Lebensformen, die unter den Bedingungen der Sünde mit bindender Kraft gesetzt sind. — wie vor allem der Staat. „Menschenrecht" als vorstaatliche Naturrechte proklamiert wie der Liberalismus auch der Katholizismus gegenüber dem Staat, aber sie gehen über die bloß individualistischen Menschenrechte des alten Liberalismus hinaus und erstrecken sich auch auf die Sozialgebilde der Familie und der Sozietas. Innerhalb der sozialen und politischen Lebensformen, in die das personale Leben wesensmäßig eingetan und gebunden ist, gesteht die katholische Soziallehre und politische Ethik, ähnlich wie der Liberalismus, der Person einen unantastbaren eigenen Lebenskreis und der persönlichen Verantwortung und Gestaltungskraft einen weiten Raum zu. Diese Stellung der Person erhält ihre besondere Note durch die rational-naturrechtliche Struktur der katholischen Sozialethik, wonach alle sozialen und politischen Gebilde dem der Vernunft zugänglichen Sittengesetz, der Staat insbesondere der Justitia, der ewigen Norm der *) d.h. dem Gesetz der ursprünglichen Schöpfungsordnung gemäß, die als „Naturgesetz" für den Katholiken bindend bleibt. 2) Unter „Sozietas" wird die vorstaatliche, gewaltlose, aus Gemeinschaftskräften gestaltete und gegliederte politische Lebensform der Schöpfungsordnung verstanden,, deren Daseinsform unter dem Sündenfali „Gesellschaft" aber auch „natürliches Volkstum" heißt, während die Protestanten das natürliche Volk als „sekundäre Schöpfungsordnung" anzusehen geneigt sind. Emanuel Hirsch, Brunstädt und Stapel gehen darin aber noch viel weiter. 457

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