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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 454

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Die politische Front des Liberalismus und der religiösen Mächte in der Volks- und Staatskrise
Date
1933-02-01
Page
454 (sequence 10)
Language
German
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Ernst Michel der nationalen Minderheiten auf ihre kulturelle Autonomie; es liegen aber auch bei uns wichtige Ansätze vor in den Konkordaten und evangelischen Kirchenvertragen, in denen sich der souveräne Staat mit nichtstaatlichen Mächten seiner Gesellschaft in Verträge einlassen mußte. Diese Verträge bedeuten somit einen Durchbruch durch die neuzeitliche Staatssouveränität. Der neuzeitliche Staat hat ja in seinem Hoheitsbereich grundsätzlich keine selbständigen politischen Größen, die kraft eigenen Rechtes bestanden wie im Mittelalter, anerkannt. Er hat sie abgelöst und alle öffentliche Gewalt in sich hineingezogen. Er hat unter dem Druck des individualistischen Liberalismus nur gewisse Bereiche des privaten Lebens, die Bereiche der liberalen Menschenrechte, wozu auch die Gewissensfreiheit gehörte, staatsfrei gelassen. Diese Epoche der zunehmenden Staatsallmacht über alle öffentliche Gewalt wird heute abgelöst. Der gesellschaft-wirtschaftliche Bereich, im Zeitalter des Liberalismus ein privater, vom Staate freigesetzter Bereich, hat als moderne Gesellschaft sein Eigengewicht gewonnen und gewaltige Machtkörper hervorgebracht, die ins Politische umschlugen und in den Staatsraum eindrangen. Daß der moderne Staat diese gesellschaftlichen Mächte mit seinen bisherigen Methoden und Verfassungsmöglichkeiten nicht beherrschen kann, zeigt sich einmal daran, daß er heute zwangsläufig sich mit ihnen in Abmachungen und Verträge einlassen muß. Aber auch die fascistische Welle beweist es. Die ganze Restautionspolitik der europäischen Staaten, mit Hilfe politischer Eliten oder nationaler Sammlungsparolen den Staat im alten Sinn so zu kräftigen, daß er dieser gesellschaftlichen Mächte mit Gewalt Herr wird, ist ja eine, im Grunde überalterte, Reaktion gegen jenen politischen Entwicklungsvorgang, den wir für geschichtlich notwendig erachten. Jedenfalls bedeuten Konkordate in Verbindung mit evangelischen Kirchenverträgen einen ganz realen Vorgang dieser Art. Die Kirchen in der volkhaft-gesellschaftlichen Front erheben, wenn wir die Konkordate in diesem Sinne als prototypisch fassen, den Pol des Volkes gegenüber dem Staat wieder zur Würde selbständiger politischer Bedeutung. Zugleich wird damit die individualistische Grundlage der Demokratie, die Demokratie als Kopfzahlgebilde, sozial umgearbeitet: sie geht in die Form von institutionellen Mächten über, die ihre eigentlichen Komponenten sein werden. Das „Volk", das dem Staat gegenübertritt, bestünde zunehmend nicht mehr aus Individuen, die erst vom Staat her und von Staates Gnaden zu Institutionen und öffentlichen Mächten geformt und sanktioniert werden, sondern das 454

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