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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 453

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Die politische Front des Liberalismus und der religiösen Mächte in der Volks- und Staatskrise
Date
1933-02-01
Page
453 (sequence 9)
Language
German
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Die politische Front des Liberalismus und der religiösen Mächte in der Volks- und Staatskrise schaftliche, soziale Leben heute auftritt, erstrecke und damit, weithin an Stelle der alten liberalen und individualistischen, nunmehr „soziale" Menschen- und Bürgerrechte umfasse. Zugleich aber müssen diese „Menschen- und Bürgerrechte" ihre Struktur ändern. Sie müssen aus bloßen Freiheitsgarantien gegenüber der Staatsgewalt mit ihren antipolitischen Wirkungen zu Freiheiten für das politische Leben, zu öffentlichen Pflichten werden: in der Form breitester Selbstverwaltung der gruppenmäßigen Lebensformen, die somit zwar nicht staatlichen, aber öffentlich-politischen Charakter gewinnen. Es ist sehr an der Zeit, wieder der Einsicht Raum zu gewähren, daß politische Gestaltung und politisches Dasein umfassender ist als staatliche Gestaltung und staatliches Dasein, ja daß ein politisches Gemeinwesen auf die Dauer überhaupt nicht existieren kann, wenn nicht in ihm den politischen Gebilden von unten, die auf Freiwilligkeit und freier Einordnung sich aufbauen, breiter Raum und öffentlicher Charakter neben dem Staat und den staatlichpolitischen Mächten gewährt wird. Dies ist wohl auch der Sinn jener vorsichtigen neuerlichen ständischen Bewegung der christlichen Gewerkschaften (Theoder Brauer, Heinrich Rommen), die sich scharf absetzt von dem faschistischen Ständestaat von oben und den romantischen Bestrebungen Ottmar Spanns und seiner Anhänger. Wir stehen somit im scharfen Gegensatz zu den neuerlichen Strömungen jeder Art, die der „interessengebundenen Gesellschaft" gegenüber die staatliche Gewalt allein stärken und erhöhen wollen, um durch sie von oben her die Gesellschaft zwingend zu ordnen, sie dem Staat ein- und unterzuordnen und ihre Glieder schlechthin staatshörig zu machen. Demgegenüber gilt es, die „Volk s f r e ih eit" vor ihrem Mißbrauch als geeignete Parole für die nationalstaatliche Außenpolitik zu retten und ihren anderen Sinn als innerpolitische Macht in Frontstellung gegen staatliche Überheblichkeit zu verteidigen. Dazu gilt es die „Gesellschaft" zu ermutigen: d. h. den Willen zum Eigenleben in den vielfältigen gesellschaftlichen Bildungen zu wecken, aber auch zugleich den Willen zu freier politischer Einordnung in eine Gesamtordnung zu entbinden. Es geht darum, eineauf freierGestaltungruhende Volksordnung als selbständige „Politeia" der Zwangsgewalt des Staates gegenüberzustellen und in dieser polaren Zweiheit des politischen Bereichs die Grundlagen echter Demokratie zu schaffen. In der Richtung dieser tiefgreifenden Umwälzung liegen die Bestrebungen 453

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