Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 8 (1932-1933)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1933)
- Article
- Die politische Front des Liberalismus und der religiösen Mächte in der Volks- und Staatskrise
- Date
- 1933-02-01
- Page
- 451 (sequence 7)
- Language
- German
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Die politische Front des Liberalismus und der religiösen Mächte in der Volks- und Staatskrise Gefühl und aus dem Willen zur Unterordnung scheinhaft Blut und Leben verliehen wird. IV. Dem politischen Liberalismus im neuen Sinn fällt nun in der Situation der Gesellschafts- und Staatskrise ein politischer Aufgabenbereich von entscheidender Bedeutung zu, der im folgenden zu entwickeln ist. Aus der Besinnung auf die wirkliche Struktur unseres Volkes muß ein „bekehrter" Liberalismus von dem kritischen Zustand ausgehen, daß z. B. die geistigen Angelegenheiten unseres öffentlichen Lebens in weitestem Ausmaß nicht mehr in einem gemein verbindlichen Sinne staatlich geregelt und geordnet werden können, und daß deshalb unser Staatswesen auf der Freisetzung dieser geistigen Bezirke, auf der freien Selbstverwaltung durch ihre Träger beruhen muß. Diese Einschränkung des staatlichen Zuständigkeitsbereichs geht also über den allgemeinen Vorbehalt hinaus, daß dem Staat als politischer Zwangsgewalt geistige Angelegenheiten überhaupt nur in einem sehr begrenzten Sinn unterstehen können. Ferner: Ein das Geisteserbe des echten Humanismus verantwortender politischer Liberalismus wird sich nicht nur dagegen stemmen müssen, daß sich in einem tief zerspaltenen Volk ohne starke verbindende Substanz Machtgruppen der staatlichen Gewalt bemächtigen, um durch sie gemeinverbindliche Entscheidungen im Sinne ihres kulturellen und sozialen Partikularstandpunktes zu fällen; er wird sich auch kritisch gegen die Zuständigkeit des sogenannten „Volkswillens" überhaupt verhalten müssen. Denn selbst vorausgesetzt, ein solcher „Volkswille" existiere von Fall zu Fall in einem gewissen Ausmaß als Einheit und aktive Kraft, so bleibt doch immer die kritische Frage nach der höheren Legitimität dieses Volkswillens, die seinen politischen Äußerungen bindende Kraft verleiht, es bleibt die stets offene Frage nach dem Umfang und den Grenzen seiner wirklichen Zuständigkeit. Diese kritisch-besonnene Haltung auch in der politischen Bewertung des „Volkswillens" ist heute umso dringender, als sich trotz des fragwürdigen Zustandes der Volksrealität mit den nationalistischen Bewegungen eine grundsätzliche und faktische Mythisierung und Verabsolutisierung des so oder so aufgefaßten „Volkswillens" ausbreitet. Demgegenüber gilt es nüchtern festzuhalten: als politische Einheit existieren heißt für uns heute als politische Schicksalsgemeinschaft in einem kritischen, an gemeinsamer Bindesubstanz armen Volkszustand, in einer Vielheit wesentlicher Gegensätze existieren. 451 29*