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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 431

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Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Der totale Staat
Date
1933-02-01
Page
431 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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Der Totale Staat ist natürlich im Obrigkeitsslaate Ketzerei. Protest und Kritik sind Kennzeichen des deutschen Liberalismus, der in der Opposition des Geistes gegen den Staat bleibt. Es kann gar keine Rede davon sein, daß in Deutschland im 19. Jahrhundert der Liberalismus geherrscht habe. Der Absolutismus wie der Demokratismus, der Obrigkeitswie der Volksstaat haben das Ideal der Freiheit bloß als abstraktes Recht erscheinen lassen. In concreto hat der Staatsbürger die Ordnung von Familie, Beruf und Gemeinde dem Staate übergeben, nicht nur die wirtschaftliche Unternehmung, sondern auch Kultus und Unterricht einer zentralen Bürokratie unterstellt. Man darf ja nicht die Demokratie wie R.ousseau, der keine Klassen und Parteien kennt und anerkennt, erklären, sondern muß die Problematik sehen, welche die industrielle Entwicklung für den dritten Stand zeitigt. Die Erklärung des Staatsvolks als Träger der Staatsgewalt setzt ein homogenes und nicht klassengespaltenes Volk voraus. Bestenfalls kann noch ein Klassengleichgewicht, wie in der Weimarer Verfassung, angenommen werden. Wo aber der Gemeinwille fehlt und die Gesetzgebung nicht auf Übereinstimmung, sondern auf Überstimmung beruht, muß eine Obrigkeit als „höherer Dritter" wie ein Schiedsrichter eingreifen. Nicht, die freie Intelligenz, welche das Volk im klassischen Parlamentarismus vertreten soll, sondern die beamtete Intelligenz allein kann in der Verwaltung die Einheit gewährleisten. Die Bürokratie ist in Deutschland im aufgeklärten Absolutismus wie in der konstitutionellen Monarchie liberaler gewesen als die Parteien, denn das Beamtentum war Träger der Bildungsidee und als unkapitalistisches Bürgertum abgehoben von dem Wirtschaftsbürgertum. Die Ämter haben das Gegengewicht gegen das Parlament als Interessenvertretung gehalten. Es ist eine tragisch zu nennende Situation, daß im deutschen Reiche die bürgerliche Gesellschaft der Selbstordnung nicht fähig ist und von der Machtpolitik des Militär- und Beamtenstaates auf die Wirtschaft als autonomen Bereich abgedrängt wurde. Aber nicht nur die Erschütterung des Wirtschaftsliberalismus in der Kriegs- und Nachkriegszeil, sondern auch die ursprüngliche Bestimmung des deutschen Liberalismus als Kulturliberalismus, muß heute hervorgehoben werden. Es besteht dauernd ein privater und intimer Bereich, in dem der geistige Mensch nicht Untertan, sondern Souverän ist. Gegenüber dem Zwang und Gesetz der staatlichen und wirtschaftlichen Welt richtet der Mensch ein Reich eigener Schöpfung in der Kultur auf. Staat und Wirtschaft können dem durchaus individuellen geistigen Leben gegenüber nur als Zensor 431

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