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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 429

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Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Der totale Staat
Date
1933-02-01
Page
429 (sequence 8)
Language
German
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Der Totale Staat in Deutschland ein Wirtschaftsstaat ohne Wirtschaftsverfassung. Der Staatsbürger ist nicht in seiner Eigenschaft als Wirtschaftssubjekt erfaßt; der politischen Planlosigkeit entspricht das Nebeneinander unabhängiger Träger der öffentlichen Wirtschaft. Popiz hat diesen wirtschaftlichen Pluralismus „Polykratie" genannt. Es haben sich in privatrechtlicher Form, wie in der Lehensverfassung, von der zentralen Kontrolle selbständige Gebilde, wie z. B. die Reichsbahn und Reichsbank, die Versicherungen und die kommunalen Werke befreit, und es bestehen Monopole und Trusts, welche quasi-staatliche Hoheitsrechte übernommen haben. Damit ähnelt die deutsche Wirtschaftsordnung mittelalterlichen Verhältnissen, und die Staatsordnung durch die Querverbindung von Parteien, Ständen und Truppen und das Gegengewicht der zivilen und militärischen Bürokratie dem absolutistischen Obrigkeitsstaate. Aus diesem Zustand erklärt sich das Vorgehen der Regierung nach Artikel 48 als Entwicklung vom militärisch-polizeilichen zum wirtschaftlichfinanziellen Ausnahmezustand und der Rückgriff auf die neutrale Beamtenschaft, welche institutionelle Garantien gegen die Beutepolitik der Parteien hat. Die Balanzierung der parlamentarischen durch die plebiszitäre Demokratie in der Idee des Hüters der Verfassung, des Reichspräsidenten, ist aber merkwürdigerweise eine liberale Idee. Carl Schmitt hat Benjamin Constants Lehre der konstitutionellen Monarchie benutzt, um dem vom ganzen Volke gewählten Präsidenten die Autorität und Macht zur Wahrung der Einheit zuzusprechen. Die Idee des Hüters der Verfassung aber ist wie das Ephorat gegen den inneren Feind, die Heloten, gedacht, und damit tritt nun wieder die Klassenkampfsituation hervor. Die Frage nach der Legitimität des Staates ist der Ausdruck der Autoritätslosigkeit. Die Staatsbürger sind ein Interessentenhaufen und die Staatsführung wird eine bloße Technik der Ordnung. Eine allgemein-verbindliche Grundlage indiskutabler Einheit und Gemeinschaft aber ist die Voraussetzung jedes Parlamentarismus. — Dieser Parlamentarismus war die Legalisierung des privaten Veto und des grupplichen Widerstandsrechts. Der Glaube an Herrschaft von Gottesgnaden war erschüttert und in einer glaubenslosen oder glaubensgespaltenen Gesellschaft blieb die Staatsgewalt ohne Glorienschein. Nachdem der Staat an die Stelle Gottes getreten war und den deus ex machina spielte, wurde auch dieser Gott wie im Deismus der Aufklärung konstitutionell. Der Staat war nicht mehr der Kirche, sondern der Wirtschaft gegenüber ein profaner Mechanismus. Aber da die 429

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