Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 8 (1932-1933)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1933)
- Article
- Der totale Staat
- Date
- 1933-02-01
- Page
- 428 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Gottfried Salomon nur einen Parlamentarismus im Reich, sondern auch in den Ländern, Städten und Gemeinden, so daß die Verwaltung parteipolitisiert und die Politik in den Ländern und Städten keineswegs der Politik des Reiches konform ist Die deutsche Unterscheidung von Staat und Gesellschaft beruht darauf, daß Gesellschaft, als polemischer Begriff, die Gegenvorstellung gegen den Militär- und Beamtenstaat bedeutet. Gegenüber dem Absolutismus mit expansivem Staatszweck, nämlich Anspruch auf Intervention in das religiöse, gemeindliche und berufliche Leben, will die bürgerliche Gesellschaft einen limitierten Staatszweck Behaupten. Mit der Emanzipation von der Kirche und der Autonomie der Kultur, wie später der Wirtschaft, hat das Selbstbewußtsein des freien Bürgers einen Anspruch angemeldet. Keineswegs ist diese Forderung durchgedrungen, denn mit Recht hat Talleyrand erklärt: Nicht-Intervention bedeutet soviel wie Intervention, weil sie sich zu Gunsten der Starken auswirkt, die Wirtschaft also als Gebiet des allgemeinen Fehderechts freigibt; in Preußen und dem Reich unter den Hohenzollern hat auch keineswegs „Neutralität" gegenüber der protestantischen Kirche, der feudalistischen Landwirtschaft und der kapitalistischen Großindustrie gegolten. Wenn heute dieser neutrale Staat zu einem totalen Staat werden soll, so spielt das Bild der totalen Mobilmachung und der Kriegswirtschaft eine Rolle. Ein Staat aber, dessen Rechtsordnung das Privateigentum an den Produktionsmitteln garantiert und der im Notfall die Großwirtschaft subventioniert, unterscheidet sich von dem Staatssozialismus mit Planwirtschaft im Entscheidenden. Gerade die Verwirtschaftlichung des Staates hat ja zu einer Abwehr der tatsächlichen Machtgruppen der Wirtschaft gegen den Gesetzgebungsstaat der Demokratie geführt. Es kommt hinzu, daß die demokratische Identität eine Erweiterung der Integration auf das Proletariat, das sich mit dem Staate identifiziert, voraussetzt. Ein Machtstaat, der als Klassenstaat mit einem Teil der Gesellschaft zum Schutz von Sonderinteressen gegen einen anderen Teil herrscht, kann nicht total genannt werden. Im Klassenkampf ist eben die Voraussetzung des einheitlichen Volkswillens problematisch. Offensichtlich besteht in der Industriewirtschaft eine starke Opposition gegen den Totalstaat, die Expansion des Staats. Die Abwehr richtet sich wohl gegen den Wohlfahrtsstaat, zu dem sich die Wilhelminische Sozialversicherung ausgewachsen hat. Während in Rußland oder Italien, agrarischen Ländern, eine Wirtschaftsordnung planmäßig, im Sinne der nachgeholten Industrialisierung, von einer zentralen Parteiorganisation unterstützt oder geleitet wird, besteht 428