Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 423

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Der totale Staat
Date
1933-02-01
Page
423 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2895450-2895507-2895514-2902748--06156-2902793
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Gottfried Salomon: Der Totale Staat Gesangverein und Sportklub bis zum bewaffneten Selbstschutz — die Totalität in sich selbst und für sich selbst zu verwirklichen sucht." x) Pluralismus bedeutet eigentlich, daß der Staat nicht als einzige und höchste Ordnungsmacht gilt. Die Theorie des Gildenstaates und der syndikalistische Föderalismus sehen im Staate nur eine Assoziation neben anderen; er wird im Kampf der sozialen und wirtschaftlichen Machtgruppen ein Ausgleichsmittel oder Kontrollinstrument der jeweils herrschenden Gruppen oder Klassen. Wie die kurialen Theoretiker den Staat gegenüber der Kirche zu relativieren suchten, so wenden sich die Gewerkschaftler gegen die innerstaatliche Souveränität. Der Staat der Neuzeit war als Einheit in den Religions- und Bürgerkriegen der Kirchen und Stände gefordert worden, als unabhängige „neutrale" höchste Gewalt. Dieser Superlativ der Gewalt, welchen die Staatsgewalt erhielt, galt aber keineswegs total, denn die staatliche Ordnungsmacht mußte Familien-, Besitz- und Glaubensordnung neben sich respektieren. Ja, es war überhaupt die Souveränität an den Consensus gebunden: das soziale Leben ging keineswegs im Staate auf. Der Pluralismus der Religionen und Kulturen, Rechtssysteme und Sprachen bestand in Wirklichkeit ebenso wie, seit der Auflösung des mittelalterlichen Universalismus, in dem Heiligen Römischen Reich ein Pluralismus in der politischen Welt der modernen Nationalstaaten entstand. Die antike Staatsidee, die auf Grund der demokratischen Identität von Staat und Gesellschaft eine „weltliche" Totalität bedeutet, ist durch die christliche Kirche aufgehoben. Der abendländische Staat ist in ständiger Auseinandersetzung mit der Kirche überhaupt erst souverän geworden, als er nach dem Grundsatz „cujus regio, eius religio" sich „verkirchlichte". Mit Hilfe einer Staatskirche nämlich wird der Staat absolut, und dieser Absolutismus ist toleriert worden, weil er die im außerstaatlichen Bereich vorausgesetzte Ordnung, die bürgerliche Ordnung, konsolidiert. In dem Maße, in dem der Staat durch Gewaltentrennung und Vertretungssystem den Dualismus von Fürst und Volk, souveräne Einheit der personifizierten Herrschaft und plurales System der gesellschaftlichen Ordnung, verbindet, drängt er das Individuum aber aus der öffentlichen in die private Sphäre und löst alle Zwischengebilde auf. „Autoritas et potestas" heißt Staat, die Macht, die über Waffen und Geld gebietet, und der Zauber, der dem Staate Recht zuerkennt und die Tugend der Weisheit und Gerechtigkeit verleiht. Ohne die Autorität, welche der Macht x) Carl Schmitt, Hüter der Verfassung, S.8/j. 423

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.