Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 8 (1932-1933)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1933)
- Article
- Der korporative Staat
- Date
- 1933-02-01
- Page
- 420 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2895450-2895507-2895514-2902747--06152-2902790- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Max Schindler lebens nebeneinander und miteinander. Eine Folge davon ist z. B. eine größere Freiheit der Selbstverwaltung in den deutschen Vorschlägen. Der Gegensatz ist absichtlich scharf herausgearbeitet. Im einzelnen sind natürlich zwischen beiden Auffassungen Ubergänge und Ausgleiche vorhanden. Streng genommen wäre nur ein Staat, dessen Aufbau dem des italienischen gleicht, als ein korporativer zu bezeichnen. Es hat sich jedoch ein Brauch herausgebildet, nach dem von einem korporativen Staat auch dann gesprochen wird, wenn er nur antiliberale, antidemokratische, antiparlamentarische Züge und teilweise die Merkmale des italienischen Staates aufweist. Man spricht in diesem Zusammenhang oft vom organischen Staat (so der bekannte deutschnationale Abgeordnete Everling in mehreren seiner Schriften). Zur Erläuterung der Stellung der Lehre vom korporativen Staat zu der vom organischen Staat das Wort eines italienischen Faschisten: „Man sagt, diese Lehre diene der Solidarität, aber sie fördert in Wirklichkeit nur die Unterdrückung ... Die organische Staatslehre, die sich dem Liberalismus, der Demokratie, dem Marxismus entgegenstellt, kehrt begrifflich zur Gestalt des universalistischen und absoluten Staates zurück, wie ihn in Deutschland Friedrich der Große konzipiert hatte."*) Die Äußerung dürfte sich allerdings nur auf den „organischen Staat" beziehen, der universalistischen Anschauungen entspricht, anderen Auffassungen vom organischen Staat dürfte sie kaum gerecht werden. Abschließend ist zu sagen, daß der korporative Aufbau eines Staates nicht an eine bestimmte Staats- und Wirtschaftsform gebunden ist. Italien ist Monarchie, seine Wirtschaft ist — trotz allen Eingriffen des Staates — kapitalistisch. Denkbar wäre aber auch eine sozialistische Republik mit korporativer Verfassung. In einer solchen könnte sich möglicherweise die für den korporativen Staat begriffsnotwendige unabhängige und überragende Staatsgewalt leichter entwickeln und halten als in einem kapitalistischen Staate, da mit Verschiebung des Verhältnisses Arbeitgeber—Arbeitnehmer wirtschaftliche Spannungen wegfallen. Ich sage ausdrücklich Verschiebung und nicht Beseitigung,, da ja der Staat in gewissem Sinne und Umfang die Rolle der Arbeitgeber übernimmt. Ziehen wir von den möglichen Formen des korporativen Staates noch eine in Betracht, bei der man allerdings zweifeln kann, ob sie den korporativen Staat noch in voller Reinheit verkörpert oder bereits den Übergang zu einer anderen Staatsform darstellt. Es läßt sich nämlich eine korporative Verfassung vorstellen, die eine weniger enge Verknüpfung zwischen politischen i) Bortolotto, a.a.O. 420