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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 421

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Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Der korporative Staat
Date
1933-02-01
Page
421 (sequence 7)
Language
German
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Der korporative Staat und wirtschaftlichen Körperschaften vorsieht, also z. B. ein freieres Wahlrecht für das politische Parlament. Oder man lasse aus dem Aufbau des italienischen Staates alles das weg, was nur der Aufrechterhaltung der Vorherrschaft der faschistischen Partei dient, wie die Zusammensetzung und eigenartige Stellung des Großen Rats. Und man vergleiche dann einige Tatsachen und Entwick1lungstendenzen in Deutschland! Über die überragende Stellung der Reichsregierung, ihre im Rahmen der geltenden Verfassung denkbar größte Unabhängigkeit gegenüber dem Parlament braucht kein Wort verloren zu werden. Aus den verschiedensten organisatorischen und gesinnungsmäßigen Ansätzen beginnt sich die Trägerschaft einer unabhängigen Staatsgewalt zu entwickeln. Erinnert sei nur an die Arbeit des Reichskuratoriums für Jugenderziehung, den „Tatkreis", die größere Beweglichkeit politischer und wirtschaftlicher Gruppen, insbesondere der Gewerkschaften, die auch aus den Reihen den Weimarer Parteien kommenden Wünsche nach Machterweiterung der Regierung1) und vor allem an die Vereinigung von Reichswehr und preußischer Polizei in einer Hand. Die Eingriffe des Reiches in die Wirtschaft mehren sich. Daß die Reichsverfassung noch viel schärfere zuläßt (vgl. Artikel 7 Ziffer 13, Artikel 151 Absatz 1, Artikel 155 und 156), wird den meisten aus dem Gedächtnis entschwunden sein. Und wer den Artikel 165, der seine Entstehung allerdings anderen Gedankengängen — vorwiegend wirtschaftsdemokratischen — verdankt, vom Standpunkt des Körperschaftsstaates aus betrachtet, wird hier einen bemerkenswerten Ansatz zu einer korporativen Verfassung finden. Der Vergleich soll lediglich auf eine gewisse Richtung der Entwicklung und vorhandene Möglichkeiten aufmerksam machen und keineswegs eine politische Vorhersage bedeuten. Er kann aber—bei gehöriger Berücksichtigung der gegenüber der italienischen Entwicklung und Verfassung bestehenden Unterschiede — dazu dienen, manche Einzelerscheinungen in einem größeren Zusammenhange sowie Möglichkeiten der Entwicklung erkennen zu lassen. Deshalb habe ich auf ihn nicht verzichten wollen. Am 8. Januar — nach Abschluß des Aufsatzes — hielt der französische Ministerpräsident Paul-Boncour eine Rede, in der er über die Notwendigkeit der Eingliederung der französischen Gewerkschaften in den Staat und der Stärkung der Regierungsgewalt sprach. Wir können also in Frankreich ähnliche Entwicklungstendenzen wahrnehmen wie in Deutschland. Vergl. die Aufsätze von Hermann Heller und Hans Simons in den „Neuen Blättern für den Sozialismus" 1982 Heft 11 und zahlreiche Stimmen aus Zentrumskreisen. Unter den Richtpunkten für eine Verfassungsänderung nennt Heller als ersten: die autoritäre Überordnung des Staates über die Gesellschaft. 421

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