Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 8 (1932-1933)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1933)
- Article
- Der korporative Staat
- Date
- 1933-02-01
- Page
- 418 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Max Schindler wiegenden Teil berufsständische Vertreter. Wird die vorgeschlagene Liste verworfen, dann findet eine Neuwahl mit freier Wahl statt. Der „Große Rat": Er besteht unter anderem aus den vier Männern, die den „Marsch auf Rom" geführt haben, aus einem Teil der Minister, aus den ersten Sekretären der faschistischen Partei, aus den Präsidenten der Konföderationen der Industrie und Landwirtschaft; also wieder das Ineinandergreifen des politischen und des berufsständisch-korporativen Elements. Den Vorsitz hat der Duce („Führer") des Fascismus. Der „Große Rat" stellt somit auch die verfassungsmäßige und sichtbarste Verbindung der faschistischen Partei, als der Trägerin des korporativen Auf baus, mit dem italienischen Staat dar. Der Rat hat eine Doppelstellung: und zwar ist er gleichzeitig Organ des Staates und der Partei. Als ersteres entscheidet er z. B. über die Zusammensetzung des Oberhauses, des Senats, über die Rechte des Chefs der Regierung, über den Aufbau der Korporationen. Als Einrichtung der Partei hat er legislative und exekutive Aufgaben zu erledigen. Eine eigenartige Stellung hat der Ministerpräsident, der den Titel „Chef der Regierung" und z. Zt. den Vorsitz im „Großen Rat" führt. Er ist nur dem König, von dem er ernannt wird, verantwortlich. Ihm seinerseits und ihm allein sind die Minister verantwortlich, die er von sich aus bestellt. Der Aufbau des italienischen Staates ist hier in kurzen Zügen aufgezeichnet. Es ist nur das aufgezeigt, was bestimmend für sein Wesen und seine Eigenart ist. Zu den starken Eingriffen des Staates in den gesellschaftlichen Aufbau und in den Ablauf des gesellschaftlichen Lebens kommen solche auf dem Gebiete der Wirtschaft, aber auch der Volkserziehung und der Wissenschaft. Wir fassen zusammen: Die Schaffung der Einheit von Staat und Gesellschaft wird durch Verbindung der politischen mit den wirtschaftlichen und sozialen Kräften und Organen unternommen. Der Aufbau der politischen und der wirtschaftlichen Körperschaften und Einrichtungen greift ineinander. Die Bestimmung der wirtschaftlichen Körperschaften geht dabei naturgemäß über die von rein berufsständischen Zusammenfassungen weit hinaus. Durch verfassungsmäßige und verwaltungstechnische Sicherungen wird eine stark autoritäre Staatsgewalt erreicht, die in alle Lebensregungen der Nation regelnd und prüfend eingreift. Eine eigenartige Organisation des wirtschaftlichen Lebens versucht die Überbrückung der Klassen- und Interessengegensätze, geregelt durch staatliche Eingriffe und eine umfassende Arbeitsl) Bortolotto, a.a.O. 418