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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 411

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Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Der deutsche Jude und der deutsche Staat
Date
1933-02-01
Page
411 (sequence 8)
Language
German
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Der deutsche Jude und der deutsche Staat eine solche Menschen Masse im Staat, zur Verteidigung desselben, wenigstens für die Folge nicht unbenutzt bleiben darf". Anderer Art, aber noch zwingender ist das Argument von Wilhelm von Humboldt. In dem Gutachten der Sektion des Kultus, das er am 17. Juli 1809 erstattete (Freund a.a.O. S. 27) sagt er: „Menschen im Staate zu dulden, die sich gefallen lassen, daß man ihnen wenig genug traut, um ihnen, auch bei höherer Kultur, die sonst gemäßen Bürgerrechte zu versagen, ist für die Moralität der ganzen Nation im höchsten Grade bedenklich." Es war also nicht Gnade und nicht Laune, sondern das unentrinnbare Gebot der Geschichte selber, das vor vier Menschenaltern seinen Ausdruck fand in dem § 1 des Edikts vom 11. März 1812 betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in den Preußischen Staaten: „Die in unseren Staaten jetzt wohnhaften, mit General-Privilegien, Naturalisations- Patenten, Schutzbriefen und Konzessionen versehenen Juden und deren Familien sind für Einländer und Preußische Staatsbürger zu achten." Damit begann für Preußen und entsprechend für alle anderen deutschen Lander die große Wirksamkeitvon Judenim öffentlichen Leben. Sie hebt an mit dem jüdischen Stadtverordneten. Aus der Geschichte der großen und der kleinen deutschen Kommunen im 19. und 20. Jahrhundert sind die jüdischen Männer nicht wegzudenken, die alle ihre Kräfte und Gaben mit unvergleichlicher Liebe und Hingabe im Ehrenamt in den Dienst ihrer Stadt oder ihres Dorfes gestellt und diese Wirksamkeit als die höchste und ehrenvollste betrachtet haben. Es kennzeichnet noch viele andere jüdische Stadtverordnete, was Hermann Cohen einem der bedeutendsten dieser jüdischen Männer, dem 1908 verstorbenen Berliner Sanitätsrat und Stadtverordneten Salomon Neumann nachrühmt: „Niemals hat er darnach gestrebt oder auch nur daran gedacht, etwa Abgeordneter zu werden. Stadtverordneter ist er in jener Zeit geworden, als der Plan der sozialen Medizin in ihm mächtig wurde, und Stadtverordneter ist er geblieben und wollte es bleiben, solange seine letzten Kräfte es möglich machten. Hätte er in seiner pommerschen Vaterstadt Pyritz seine Lebensarbeit vollführt, wahrlich, er hätte auch dort unter den Mitbürgern seiner Vaterstadt wirken und schaffen mögen." Als später in den einzelnen Staaten Landtage und schließlich der Reichstag geschaffen wurden, da erstand auch der jüdische Abgeordnete. In der Geschichte der deutschen Volksvertretung werden die Johann Jacoby und Gabriel Rießer, die Lasker und Bamberger und noch viele andere jüdische Abgeordnete bis zu Ludwig Frank und Ludwig 4M

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