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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 410

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Der deutsche Jude und der deutsche Staat
Date
1933-02-01
Page
410 (sequence 7)
Language
German
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Max Eschelbacher des Juden an einem erhabenen Denkmal deutschen Wesens, am Bamberger Dom. Im dreizehnten Jahrhundert hat der große Meister in seinen Skulpturen an einem Portal den Juden dargestellt, den der Teufel blendet, freilich gleich daneben auch Papst und Bischof, die vom Teufel geholt werden. Aber in unmittelbarer Nachbarschaft hat er die wunderbare Gestalt der bedrückten, gebeugten Synagoge hingestellt, und ihr hat er mit sichtbarer Liebe eine Schönheit verliehen, die er ihrem Gegenüber, der triumphierenden Kirche, versagt hat. „Meine Seele, Schönheit ferner Kindertage und mein tief verstecktes Leben hab ich der Besiegten, der Verstoßenen gegeben, ... daß wunderbar in Gottes Brudernähe von Niedrigkeit umglänzt ihr reines Bildnis stehe" läßt Ernst Stadler die Savina sprechen, die Bildhauerin, die die Statue der Synagoge am Straßburger Münster, das Seitenstück zu dem Bamberger Standbild, geschaffen hat. Mit dem deutschen Volksleben waren also die Juden in den zurückliegenden 1600 Jahren immer verbunden, aber vom Staat waren sie allerdings ausgeschlossen. Sie haben weder an den Romzügen der deutschen Kaiser, noch an den Kämpfen der Deutschordensritter teilgenommen. Sie fehlten auf den Maifeldern, und kein Jude saß auf den Bänken des Regensburger Reichstages. Diesem Zustand machte eine große Jahrzehnte dauernde Bewegung ein Ende, die Emanzipation. Ein Blick auf ihre Untergründe gewährt uns in der Not dieser Zeit eine tiefe Beruhigung. Es war nicht Freundlichkeit gegenüber den Juden, sondern die unbedingte Notwendigkeit des Staates, die die Verleihung des Bürgerrechts an die Juden erzwang. In Preußen bildet das Hardenbergsche Edikt vom 11. März 1812 den natürlichen Abschluß der großen Reformgesetzgebung, die nach dem Zusammenbruch von 1806 die schlummernden Kräfte Preußens entfesseln sollte. Es liegt auf der gleichen Linie, wie die kaum vier Jahre vorher erlassene Städteordnung, die Landgemeindeordnung oder die Bauernbefreiung, als lebendiges Glied in dem imponierenden Organismus der Stein-Hardenbergschen Erneuerung des gesamten Staates und als ihr Abschluß. Die Schöpfer der Emanzipation waren den Juden meist wenig freundlich gesinnt, aber, von geschichthcher Notwendigkeit überwältigt, führen sie die zwingenden Gründe an, die auf jeden Fall die Einbürgerung der Juden zu vollem Recht erforderten. So verweist der Staatsminister von Schrötter in seiner bereits zitierten Immediatvorlage an den König auf die „in allen cultivierten Landern anerkannte Conskriptionsfähigkeit der Juden", auf die 5o 000 jüdischen Seelen in Schlesien, Westpreußen, Ostpreußen und den Marken, und er schließt daraus „daß eben in jetziger Zeit 410

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