Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 8 (1932-1933)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1933)
- Article
- Der deutsche Jude und der deutsche Staat
- Date
- 1933-02-01
- Page
- 408 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Max Eschelbacher liehe Staat wurde 586 von den Babyloniern zertrümmert. Seine beiden Stämme, Juda und Benjamin, wurden nach Osten in die babylonische Gefangenschaft verschleppt. Nach allen Erfahrungen der Geschichte hätten sie sich hier auflösen müssen. Aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit haben sie sich gerade jetzt, unter den ungünstigsten Umständen, behauptet und verjüngt. Zwei Menschenalter nach der Zerstörung des Tempels begründeten sie im Lande der Väter von neuem einen Staat. Von xAnfang an war er klein, eine Zeitlang, im Gefolge der makkabäischen Erhebung, bedeutender, und schließlich machten ihm im Jahre 70 n. Chr. die Römer ein Ende. Immerhin hat auch dieses Gemeinwesen über ein halbes Jahrtausend bestanden. In religiöser Hülle ist doch unser Chanukkah zugleich auch das Fest der Begründung unseres zweiten Staates, und als Trauer um die Zerstörung unseres Tempels ist unser Tischohbeab der Gedenktag an die ruhmvolle, wenn auch unglückliche Verteidigung unseres letzten Staates. Die ungeheuere Kraft, mit der der Jude damals, und dann zum letzten Male 65 Jahre später im Barkochba-Auf stand seine religiöse, politische und nationale Unabhängigkeit verteidigte, gibt noch den späten Nachkommen ein ruhiges Gewissen vor dem Richterstuhl der Geschichte. Wir sind nicht der Ahasver, den ein Fluch ewig über die Erde treibt. Es waren keine Zigeuner, die die Wanderung in die Zerstreuung antraten, sondern die erschöpften, besiegten Verteidiger ihres Staates und ihres Heiligtums. Seit achtzehnhundertzweiunddreißig Jahren ist die jüdische Geschichte nicht mehr die Geschichte eines Staates. Aber gerade in der Diaspora offenbarten sich um so heller die gemeinschaftbildenden und -erhaltenden Kräfte des Juden. Seinen Ruhm bildet nunmehr die Gemeinde, die als Verkörperung einer großartigen religiösen und sittlichen Kraft mit Recht Kehilloh kedoschoh, heilige Gemeinde, heißt Den Gemeingeist, der das Herz dieser mittelalterlichen und neuzeitlichen Gemeinden war, verkünden ihre Tekanoth, die Statuten, in denen sie sich in freier Selbstverwaltung ihre Verfassung gegeben haben. Wir bewundern in ihnen die Weisheit, die Kunst der Verwaltung und Lenkung, die den führenden Männern unserer Vergangenheit eigen war. Bürgermeister und Schöffen, Grafen oder Landesherren konnten sie nicht sein. Verschlossen war ihnen die hohe Schule, in der Theorie und Praxis der Leitung und der Regierung erworben wurden, aber in dem engen Bereich des Ghetto und seiner Gemeinde haben sie sie erlernt, geübt und vererbt. Die unbemerkte stille und unscheinbare Arbeit der Begründung, Erhaltung und Führung der jüdischen Gemeinden und ihre Neuerrichtung nach schweren Katastrophen ist das ein- 408