Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 8 (1932-1933)
- Issue
- Heft 5 (Dezember 1932)
- Article
- Spinozas Stellung in der allgemeinen Geistesgeschichte
- Date
- 1932-12-01
- Page
- 336 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Ernst Cassirer Sphäre von. Rechten und Pflichten, die der Mensch, auch ohne besondere Offenbarung, als solche erfassen, und deren bindende Kraft er aus bloßer Vernunft einzusehen und zu begründen vermag. Grotius geht von diesem Grundgedanken aus; aber er gibt ihm alsbald eine vertiefte und wesentlich radikalere Fassung. Denn für ihn besteht nicht nur ein Nebeneinander von Offenbarung und Vernunft, von göttlichem und menschlichem Recht, sondern ein echtes In-Einander, sofern beide letzlich in ein und derselben Voraussetzung gründen. Menschliches wie göttliches Recht können, ihrer Substanz und ihrem ursprünglichen Gehalt nach, nicht auf die bloße Macht, auf willkürliche Satzung gegründet werden; sondern sie unterstehen einer anderen, beiden gemeinsamen und beide gleichmäßig-verpflichtenden Norm. Diese Norm ist nicht physischer, sondern rein ideeller Art; sie ist nichts anderes als die Rechtsidee als solche, deren Gehalt unveränderlich ist, weil er dem ewig sich-selbst-gleichen Wesen der Vernunft entspringt. Jetzt ist die gleiche Notwendigkeit, die Galilei für die Naturerkenntnis gefordert und die er innerhalb ihres Gebiets zur Geltung gebracht hatte, auch als das Grundpostulat und gewissermaßen als der methodische Imperativ der Rechtswissenschaft erklärt.1) Auch hier gibt es einen festen, aller Willkür entrückten Grundbestand von Regeln und Normen; und dieser Bestand ist uns nicht scMechthin von außen, durch irgendeine autoritative Vorschrift, gegeben, sondern er muß durch die Vernunft entdeckt und er kann letzten Endes durch sie allein gesichert werden. Jeder Versuch einer anderen Sicherung würde diesen Bestand nicht festigen, sondern vielmehr aufheben und zunichte machen; denn er ist nur insoweit, als er sich aus der Urkraft der Vernunft selbst einsehen läßt. 5. Spinozas Begriff der „natürlichen Religion". Seine Stellung zum „Deismus". — Die Kritik des Wunderglaubens. In das Ganze dieser geistigen Entwicklung muß man Spinozas Grundlehre hineinstellen, wenn man sie nicht nur als abstrakte metaphysische Doktrin begreifen, sondern wenn man sie aus ihren individuellen Voraussetzungen, aus den konkreten Antrieben, die in ihr unmittelbar-lebendig und wirksam sind, verstehen will. Die metaphysische Formel: „Gott oder Natur" erhält, wenn man sie auf diesen geistigen Hintergrund projiziert, erst ihre volle Prägnanz und Deutlichkeit. Sie steht jetzt gewissermaßen nicht mehr im leeren Räume der x) Näheres über diesen Zusammenhang siehe in meinem Aufsatz: „Vom Wesen und Werden des Naturrechts", Zeitschrift für Rechtsphilosophie in Lehre und Praxis, Bd. VI (1932), S. 1 ff. 336