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Der Morgen · 1932-12-01 · Heft 5 (Dezember 1932) · p. 335

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Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 5 (Dezember 1932)
Article
Spinozas Stellung in der allgemeinen Geistesgeschichte
Date
1932-12-01
Page
335 (sequence 11)
Language
German
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Spinozas Stellung in der allgemeinen Geistesgeschichte liches hinzufügen. So wird der Mensch an der Mathematik seiner wahren, seiner tiefsten „Gottähiilichkeit" inne — und von ihr aus überträgt sich diese Gewißheit, diese innere Sicherheit und Festigkeit, auf das Gebiet der Naturerkenntnis. Denn so wahr diese letztere an der Mathematik Teil hat, so wahr es möglich ist, auch die Natur mit dem Lichte der mathematischen Erkenntnis zu durchdringen, so wahr gibt auch sie uns Kunde von einer ursprünglichen Harmonie und Entsprechung zwischen dem menschlichen und göttlichen Geiste. Dank der neuen Wissenschaft der Dynamik, die Galilei begründet, und durch die er die Idee der Bewegung in den Kreis der rein-mathematischen Objekte aufnehmen und in ihn verpflanzen will, ist jetzt auch auf diesem Gebiet die Unabhängigkeit, die Selbständigkeit und Mündigkeit des menschlichen Geistes gesichert. Er kann und er soll sich auch hier von aller Bindung an äußerliche Instanzen, an die theologische und philosophische Tradition, freimachen und nur seiner eigenen inneren Gewißheit folgen. Die Wahrheit der Natur ist lediglich aus der vollständigen Entfaltung der natürlichen Kräfte des Geistes, aus der Kraft der Beobachtung und der mathematischen Schlußfolgerung zu gewinnen; und dieser Entfaltung darf kein Halt geboten und keine willkürliche Grenze gesetzt werden. So gewiß das Buch der Natur in mathematischen Lettern geschrieben ist, so gewiß liegt der Schlüssel zu ihm in unserer eigenen Vernunft, und so wenig können wir seine Enträtselung von anderswoher, von einer übernatürlichen Offenbarung und von einer schlechthin-übervernünftigen Entscheidung erwarten. Die gleiche Grundthese, die hier die neue Naturerkenntnis des siebzehnten Jahrhunderts verficht, wird durch die moderne Entwicklung des Naturrechts auf das Gebiet des Rechts und der Sittlichkeit übertragen. Der Prozeß der Befreiung wird auch hier von den gleichen gedanklichen Kräften getragen und beseelt, und er folgt bis ins einzelne dem gleichen Weg. Auch für die Philosophie des Rechts gilt es zunächst, nicht sowohl neue inhaltliche Forderungen zu begründen — der reine Inhalt des neuen Naturrechts unterscheidet sich kaum wesentlich von den antiken und mittelalterlichen Vorbildern — als vielmehr, eine neue Form und ein neues Fundament der Gewißheit zu erringen. Hugo Grotius, der Begründer des modernen Naturrechts, fußt in seiner Darstellung noch durchweg auf scholastisch-mittelalterlichen Doktrinen. Schon in diesen war keineswegs das Ganze des Rechts auf die Offenbarung gegründet worden; sondern neben dieser wurde der „natürlichen" Rechtserkenntnis ausdrücklich ein bestimmtes Gebiet freigelassen. Es gibt eine 335

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