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Der Morgen · 1932-10-01 · Heft 4 (Oktober 1932) · p. 282

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Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 4 (Oktober 1932)
Article
Gibt es jüdische Geheimgesetze?
Date
1932-10-01
Page
282 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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Max Eschelbacher dann tut man den Zeugen nicht in den Bann". (Choschen Mischpat, Kap. 28, § 3, Hag.) Inzwischen hat in Deutschland die besondere jüdische Gerichtsbarkeit schon lange aufgehört. „La Absicht des Gerichtsstandes ... findet zwischen Christen und Juden kein Unterschied statt", bestimmte § 29 des Edikts betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem Preußischen Staate vom 11. März 1812. Seitdem gilt für den Juden in Prozeßsachen ausschließlich das Landesrecht. Für den Nachweis einer Forderung sind seitdem weder ein noch zwei Zeugen notwendig, sondern es entscheidet richterliches Ermessen. Der an der Hand der Quellen entwickelte Satz mag zugleich als Beispiel für viele andere, auf den ersten Anblick auffällige Normen aus der rabbinischen Gesetzgebung gelten. Sie alle setzten den heute in Europa verschwundenen Zustand voraus, daß Landesrecht und jüdisches Gesetz gleichzeitig nebeneinander bestehen. Sie zogen die Grenze, wo der Geltungsbereich eines jeden vou ihnen beginnt und aufhört. Gleicher Art sind noch ungezählte andere Bestimmungen, die als sogenannte Geheimgesetze aufgeführt werden. Aus dem Zusammenhang gerissen nicht ohne Weiteres begreiflich, sind sie in diesem Zusammenhang betrachtet unanfechtbar. Sie sind alle in den jüngsten Jahren von jüdischer Seite in einer ausgedehnten Literatur, aber auch Aug in Auge mit denen, die das Judentum ihretwegen anklagten, in vielen Volksversammlungen erörtert worden. IV. Nach dieser Probe sehen wir von einer Untersuchung weiterer Einzelheiten ab. Es stehen hier ja grundsätzliche Probleme in Frage. Die Behaup^ tung, es gäbe jüdische Geheimgesetze, setzt voraus, daß jenes Judentum, das wir Juden selber in Wort und Schrift verkünden, das wir in den Schulen lehren, nicht das wahre sei, daß das echte Judentum eine verborgene Verbrecher-* moral sei und das Religionsgesetz ein Freibrief im Namen Gottes für jegliches Unrecht gegen Nichtjuden. ' Über die beschämende Notwendigkeit einer Antwort auf solche Anschuldigungen tröstet uns ein Faktum. Jede geistige Macht wird von Menschen, die sie nicht verstehen, als Geheimnis gefürchtet und verschrieen. Die entgegengesetztesten Gebilde teilen dieses Schicksal. „Macht und Geheimnis der Jesuiten" betitelt Rene Füllöp-Miller sein Werk über den Orden. „Hinter tausend Masken" überschreibt er Teil V und gibt damit zutreffend die 2$2

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