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Der Morgen · 1932-10-01 · Heft 4 (Oktober 1932) · p. 280

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Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 4 (Oktober 1932)
Article
Gibt es jüdische Geheimgesetze?
Date
1932-10-01
Page
280 (sequence 6)
Language
German
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Max Eschelbacher Eisenmenger war Professor der orientalischen Sprachen an der Universität Heidelberg-. Er hat den Talmud und einen beträchtlichen Teil des rabbinischen Schrifttums durchmustert, getaufte und ungetaufte Juden darüber zu Rate gezogen und alles herausgesucht, was ihm als anstößig, bösartig und gehässig erschien. In seinem Werke hat er dem modernen Antisemitismus ein Arsenal errichtet. Auf ihn gehen direkt oder indirekt die neueren Schriften zurück, die dem gleichen Zwecke gedient haben. Es seien „Der Talmudjude" von August Rohling hervorgehoben und aus neuester Zeit die Schriften von Theodor Fritsch. Desgleichen fußt vieles, was in völkischen Buchhandlungen die Schaufenster füllt oder was in antisemitischen Flugschriften an Schimpf und Schande über das rabbinische Schrifttum ausgegossen wird, auf Eisenmengers „Entdecktes Judentum". Eisenmenger hatte in seinem Werk einen großen Teil der älteren antirabbinischen Literatur verwertet. Die Angriffe gegen das jüdische Schrifttum sind ja viele hundert Jahre alt. Zum Teil gehen sie auf geborene Juden zurück, die nachher zum Christentum übergetreten sind. Die Haltung solcher Neophyten gegenüber ihrer alten Religion war verschieden. Zum Teil haben sie sie auch noch als Christen vertreten. Ganz anderer Art aber sind die acht Proselyten jüdischer Abkunft, von Viktor von Karben bis auf Antonius Margharita, auf die sich Eisenmenger beruft. Sie waren einfach Apostaten und haben ihre frühere Religion beschimpft, um ihre Anhänglichkeit an die neue zu erweisen. Aus den Anklagen, die sie und andere vor und nach Eisenmenger gegen das rabbinische Schrifttum erhoben haben, greifen wir eine heraus, um Klarheit zu schaffen. Rohling sagt irgendwo mit Bezugnahme auf eine Ausführung im Talmud B. k. 113b: „Ein Jude, der ein Zeugnis zu Gunsten eines Nichtjuden weiß, daß ein Jude beteiligt ist, und es bei Gericht gegen einen Juden angibt, soll in den großen Bann getan werden". Dinter und Fritsch haben in den jüngsten Jahren die Anklage neu aufgegriffen, aber zur Begründung nicht den Talmud, sondern den Schulchan Aruch herangezogen. Das wäre allerdings eine böse Bestimmung. Wie steht es damit? Im babylonischen Talmud a. a. O. wird verordnet: „Einen Juden, der Zeugnis für einen Kuthäer weiß, den aber der Kuthäer nicht vorgeladen hat und der von sich aus hingegangen ist und vor dem kuthäischen Gericht Zeugnis gegen den Juden, seinen Genossen, abgelegt hat, tut man in den Bann. Warum? Weil jene den Beklagten zur Zahlung verurteilen, wenn die Forderungen durch 280

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