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Der Morgen · 1931-08-01 · Heft 3 (August 1931) · p. 279

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Journal
Der Morgen
Volume
7 (1931-1932)
Issue
Heft 3 (August 1931)
Article
Der Prozeß Jesu im Lichte der neuesten Forschung
Date
1931-08-01
Page
279 (sequence 4)
Language
German
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Der Prozeß Jesu im Lichte der neuesten Forschung genden Tag bestätigt werden muß. Aus diesem Grund darf die Sitzung nicht auf einen Tag vor einem Sabbat oder einem Fest anberaumt werden. Auch wenn wir nach den Berichten von Markus, Matthäus und Johannes zwei Sitzungen annehmen, so müßte in der Nacht ein Todesurteil gefällt worden sein, das am Morgen bestätigt wird, und das wäre mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar. Es bleibt bei den Synoptikern die weitere große Schwierigkeit, daß die Sitzungen (bei Lukas wie gesagt nur eine) am Morgen des Tages stattfinden, an dessen Abend das Passahfest seinen Anfang nimmt Markus und Matthäus beginnen mit der Zeugenvernehmung. Ihre Glaubwürdigkeit wird von vornherein in Abrede gestellt Sie benehmen sich äußerst ungeschickt, und Jesus äußert sich zu ihren Aussagen überhaupt nicht Das macht das ganze Verhör so dürftig, daß es von Lukas übergangen wird. Offenbar sind bei der einen Verhandlung am frühen Morgen Zeugen überhaupt nicht verhört worden. Bei Markus und Matthäus fragt nun der Hohepriester Jesus direkt, ob er Gottes Sohn sei, eine Frage, die im Munde eines Hohepriesters völlig unmöglich ist Selbst wenn der Hohepriester gehört haben sollte, daß die Frage der Gottessohnschaft Jesu bei seinen Anhängern erörtert wurde, war es unter seiner Würde, solchen Gesprächen auch nur die geringste Bedeutung beizumessen. Damit fällt auch die Entrüstung des Hohepriesters hin, der nach den Berichten seine Gewänder zerreißt und Jesus der Gotteslästerung beschuldigt Der Berichterstatter bewegt sich auch hier in Superlativen, um die für ihn selbstverständliche einzigartige Bedeutung Jesu zum Ausdruck zu bringen. Statt die Naht des Obergewandes am Hals ein wenig einzureißen, wie dies als Zeichen des Schmerzes üblich war, rast der Hohepriester derartig vor Empörung, daß er seine Kleider zerfetzt Das ist um so merkwürdiger, als tatsächlich von Seiten Jesu gar keine Gotteslästerung vorliegt Sie läge nur vor, wenn Jesus1 den Gottesnamen mißbraucht hätte. Niemals hätte der Hohepriester auf Grund dessen, was vorliegt, den Antrag stellen können, Jesus als Gotteslästerer zum Tod zu verurteilen. Nichts zeigt die legendenhafte Ausschmückung des Prozesses Jesu besser, als die Beschreibung der Mißhandlungen, die an Jesus von dem Hohen Rat selbst, wie wohl der Text bei Markus gedeutet werden muß, oder wenigstens in seiner Gegenwart, wie Matthäus und Johannes erzählen, angeblich verübt wurden. Können wir uns vorstellen, daß Oberpriester oder auch nur gewöhnliche Mitglieder des obersten Gerichts Jesus angespieen und ihm das Gesicht 279

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