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Der Morgen · 1931-04-01 · Heft 1 (April 1931) · p. 5

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Journal
Der Morgen
Volume
7 (1931-1932)
Issue
Heft 1 (April 1931)
Article
Volksreligion und Weltreligion
Date
1931-04-01
Page
5 (sequence 3)
Language
German
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Volksreligion und Weltreligion ligionen hat ihm dann ein richtunggebender Mann, der Holländer Abraham Kuenen, in seinem Hibbert-lectures von 1882 bereitet Die Begriffe, die dieser Einordnung zugrunde liegen, sind nicht so eindeutig, wie es zunächst erscheinen mag. Besonders in dem Begriffe der Volksreligion können verschiedenartige Inhalte beschlossen sein. Es kann mit ihm vorerst die Tatsache bezeichnet werden, daß eine Religion ihre Bekenner in einem bestimmten Volke gewonnen hat, so daß also diese beiden Kreise, Bekennerschaft und Volk, zusammenfallen. Hiermit wäre aber noch nichts aufgewiesen, was einigen Religionen im besonderen zuzusprechen wäre. Diese Eigentümlichkeit, Volksreligion zu sein, kommt vielmehr den Religionen des Altertums bis zu seiner letzten Epoche, die im zweiten vorchristlichen Jahrhundert anhebt, insgesamt zu. Bis dahin waren sie alle ausnahmslos territorial und national bestimmt; von da ab begannen sie alle, so weit sie nicht in dieser Wende der Zeiten untergingen, diese Grenzen zu überschreiten. Auch die jüdische Religion bildet hiervon keine Ausnahme; sie auch fing damals an, über den Bezirk des jüdischen Volkes hinauszudringen, ganz wie sie schon vorher von dem Gebiete des jüdischen Landes unabhängig geworden war. Eine Einteilung, die von einem derart gefaßten Begriffe der Volksreligion ausgeht, scheidet daher weniger Religionen als Epochen; sie hat nicht so sehr einen sachlichen als einen historischen Wert Im Begriffe der Volksreligion könnte es fernerhin liegen, daß eine Religion ihre besondere Ausprägung durch die Eigenart eines bestimmten Volkes erhalten hat Aber auch hierin ist wieder nichts gegeben, was nur für eine Gruppe von Religionen kennzeichnend wäre. Für jede Religion, zumal für jede höhere, gilt es, daß sie von einem Volke, aus dem sie hervorgegangen oder zu dem sie hingelangt ist, durch seine naturhafte und geschichtliche Eigentümlichkeit ein Charakteristisches empfangen hat und immer wieder empfängt Darum ist auch jede Religion, deren Bereich sich über viele Völker erstreckt, bei aller Einheit der Lehre und aller Gemeinschaft des Glaubens, in diesem Sinn eigentlich ein Gliedertum aus vielen Volksreligionen. Sie ist insofern, wenigstens in ihren einzelnen Teilen, national und territorial beschränkt Bei allem Gleichen ist so z. B. der spanische Katholizismus ein anderer als der deutsche, der schweizerische Calvinismus ein anderer als1 der schottische, der japanische Buddhismus ein anderer als der indische. Jede Religion der Gegenwart bietet die Beispiele für solche volkhafte und landschaftliche Ausprägung. Und es kann auch hier wieder auf das Judentum 5

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