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Der Morgen · 1930-08-01 · Heft 3 (August 1930) · p. 274

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Journal
Der Morgen
Volume
6 (1930-1931)
Issue
Heft 3 (August 1930)
Article
Einführungen in das erste Buch Mose
Date
1930-08-01
Page
274 (sequence 18)
Language
German
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B. Jacob Umstanden dennoch verlangt, so muß das Verbot seinem Grunde nach von solcher Art sein, daß es eine Ausnahme zuläßt und sogar fordert. In allen heidnischen Rechten, auch wenn sie wie z. B. das romische in diesem Punkte verhältnismäßig hoch stehen, ist es letzlich ein naturhaftes, materielles Prinzip: das Blut, Ehe ist Blutmischung, daher man von „Blutsverwandtschaft" redet. Aber die biblische Sprache drückt Verwandtschaft niemals durch das Wort Blut aus. Das heidnische Gesetz ist ferner starr und läßt keine Ausnahme zu, wie eben ein Naturgesetz. Die Billigung eines Inzestes, aus welchem Anlaß auch immer, wäre dem Heiden undenkbar gewesen; es konnte höchstens eine Sühne geben, nachdem er einmal geschehen war. Wo es, wie von Indern und primitiven Völkern berichtet wird, etwas Ähnliches wie die Schwagerehe gibt, müßte erst bewiesen werden, daß damit ein Verbot durchbrochen wird. Die biblischen Verbote haben bestimmt nicht irgendwelche biologischmystischen sondern moralische Gründe. Den Ausgang bilden die drei Frauen Mutter, Schwester und Tochter. Ich darf sie deswegen nicht heiraten, weil ich zu ihnen von vorneherein ein anderes sittliches Verhältnis gehabt habe, mit welchem Ehegemeinschaft unvereinbar ist. Hieraus sind alle Verbote abgeleitet So sollen ebenso wie Mutter, Schwester und Tochter das Weib des Vaters, Bruders und Sohnes angesehen werden, weil Mann und Weib „Ein Leib" sind. Allein es kann unter gewissen Verhältnissen noch ein höheres moralisches Gebot geben: die brüderliche Liebespflicht gegen den Verstorbenen und sein verödetes Haus, die Erhaltung von Leben. Aber bei der Betrachtung der Schwagerehe vergißt man gewöhnlich, daß die Sache noch eine andere Seite hat: ob die Frau will! Die Institution besagt, daß wenn eine Frau heiratet, sie schon darauf gefaßt sein muß, wenn ihr Mann stirbt, das Weib eines der Brüder zu werden. Es ist also nicht bloß der eine Mann, sondern die Familie und des Geschlecht, mit dem sie eine Verbindung eingeht Gezwungen kann sie zu dieser Ehe ebensowenig werden wie der Bruder. Ist sie aber dazu bereit, dann beweist sie ihre Treue nicht bloß gegen den Verstorbenen, sondern gegen das ganze Haus, das sie miterhalten will, und verschmäht sie der Bruder, dann hat sie recht, wenn sie den Lieblosen öffentlich brandmarkt So hätte sich Tamar nach dem Tode Ers dem Bruder Onan verweigern und für eine nichtgebundene Witwe halten können. Das tut sie nicht, sondern stellt sich trotz der traurigen Erfahrung mit dem ersten Bruder dem zweiten 274

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