Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 5 (1929-1930)
- Issue
- Heft 5 (Dezember 1929)
- Article
- Bäuerliche Frömmigkeit
- Date
- 1929-12-01
- Page
- 460 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Gustav Mahr Frömmigkeit auch im protestantischen Bauerntum wesentlich als äußere Ordnung? Erscheint sie nicht stark moralisch geprägt? Gebet und Kirchgang, das Halten der Gebote ist Leistung. Das Sakrament hat etwas Magisches, Zauberhaftes für den bäuerlichen Menschen. Das Heilige hängt am Sachlichen, an Handlungen, nicht am Persönlichen. Die Kirche erscheint mehr als Versicherungsanstalt denn als Gemeinschaft der Heiligen, Religion wird mehr Feier als Gottesgemeinschaft Das Jenseits erscheint als etwas, was mit dem Diesseits nur in äußerer Verbindung steht. Diese Gesetzlichkeit bäuerlichen Christentums ist ein starkes Hindernis für den bäuerlichen Menschen, zur Innerlichkeit und Freiheit des Christenglaubens durchzudringen. Die bäuerliche Sittlichkeit erscheint dadurch wie ein Gebiet, das neben der Frömmigkeit und Kirchlichkeit einhergeht Kirchlichkeit und Sittlichkeit stehen im Bauerntum oft in starkem Mißverhältnis: der Sonntag gehört wohl Gott, der Werktag aber hat sein eigenes Gesetz. Man hört immer wieder die Klage, daß auf weiten Strecken das bäuerliche Leben rein naiv vom Trieb, vom Nutzen, vom Naturhaften her bestimmt ist. Und doch spielt mehr oder weniger stark, je nach Landschaft und Dorf, nach Erziehung und Überlieferung, auch die bäuerliche Frömmigkeit hinein in diese naturhaft sittliche Bestimmtheit des bäuerlichen Lebens, sie formend und bestimmend. Und zwar als gesetzliche Macht, als kirchliche Sitte, eine Bestimmtheit von außen her, aber doch auch — man muß gerecht sein — wo der innerliche Mensch erfaßt ist von der Kraft christlichen Glaubens, nicht selten auch als eine Bestimmtheit von innen her. Aus diesem gesetzlich bäuerlichen Christentum begreift es sich, daß dem Bauern als fromm der gilt, der die zehn Gebote hält, daß die zehn Gebote geradezu Grundlage und Inhalt der Frömmigkeit sind. Der Bauer wertet danach die Frömmigkeit des Menschen. Wenn er seine Kirchenvorstände wählt, sieht er in erster Linie auf ihre Würdigkeit und Rechtschaffenheit Die Freude am Gesetz ist geradezu wesentlich für den bäuerlichen Glaubensstand. Die Parallele mit dem Alten Testament fällt auch hier auf. Von hier aus erscheint die These durchaus haltbar, daß das sittliche Urteil des Bauern religiös bestimmt ist: Gesetzlichkeit, aber nicht etwa „Pharisäismus", wie man gelegentlich es in kirchlichen Kreisen hört in mißbräuchlicher Verwendung des Wortes Pharisäismus. Die bäuerliche Sittlichkeit in ihrer Gesamthaltung ist eine gesunde und etwas derb naturhafte, ihrer selbst bewußte Sittlichkeit, ein Wille zur Pflicht,, ein Wille, seine „Schuldigkeit" zu tun. Mit solchen Urteilen wie „bäuerlicher 460