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Der Morgen · 1929-12-01 · Heft 5 (Dezember 1929) · p. 457

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Journal
Der Morgen
Volume
5 (1929-1930)
Issue
Heft 5 (Dezember 1929)
Article
Bäuerliche Frömmigkeit
Date
1929-12-01
Page
457 (sequence 9)
Language
German
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Bäuerliche Frömmigkeit wirtschaftlichen Ordnungen und Frömmigkeit, Kirchlichkeit und kirchliche Sitte, eine selbstverständliche Einheit bilden. P. Drews sagt treffend von der Frömmigkeit des Bauern: „Seine Frömmigkeit ist Gehorsam, zunächst nicht gegen Gott, sondern gegen vorhandene und göttliche Ordnung". Es kann gar nicht anders sein im Bauerntum Zur Ordnung zwingt Natur und Dorfgemeinschaft Alle bäuerliche Arbeit ist ein Sicheinfügen und Gehorsamsein der Ordnung der Natur. Wo Ackerbau, wo Dorf gemeinschaf t ist, ist notwendig Recht und Ordnung, Gericht und Gesetz; alle Agrarkultur beginnt damit und steht darin. Wo Bauernreligion ist, bestimmt darum die Gesetzlichkeit ganz wesentlich das Denken. „Religion muß sein; Religion gehört zur Ordnung." Zur Ordnung gehört der sonntägliche Kirchgang, der zweimalige Abendmahlsgang im Jahr. „So haben wir es gehalten in der Jugend; so halten es meine Kinder", heißt es. Der Gott der Agrarstufe ist ein Gott der Ordnung, des Gesetzes, ein Richter den Frevlern und Gottlosen. Religion wird zum Vertragsverhältnis mit Gott, Kirchgang und rechtschaffenes Leben zum guten Werk, die Frömmigkeit selbst gesetzlich-gerichtete KirchKchkeit. Von daher die Verehrung der zehn Gebote im Bauerntum, der Widerwille gegen Gesetzlosigkeit (der Gottlose wird empfunden als der Mensch, der sich auflehnt wider die göttliche Ordnung), die Sehnsucht nach fester Ordnung in der Auflösung der alten Ordnung. Gesetz und Ordnung sind der Kern des bäuerlichen Lebens. Selbst der Glaube wird ein Gesetz, und Sündenvergebung hat den Charakter objektiver Rechtsablösung. Aus solcher Gesetzlichkeit kommen die Glaubensnöte in allem Bauerntum: Der Zweifel an Gottes Gerechtigkeit und an der Weltordnung im Leid (Hiob). Von daher auch das Starre, Gesetzliche in der bäuerlichen Sittlichkeit Bäuerliche Sittlichkeit erwächst aus den harten Notwendigkeiten des bäuerlichen Lebens, dem Zwang der sozialen Verhältnisse, wächst heraus aus dem Wesen der agrarischen Kulturstufe. Sie ist auf dieser Stufe Gehorsam gegen das natürliche Sittengesetz. Bäuerliche Sittlichkeit ist notwendig anders geartet als die Sittlichkeit der theologischen Ethik, anders als die Sittlichkeit, die in der modernen Kulturwelt, der Welt der Persönlichkeit, wurzelt Von der agrarischen Kulturstufe her begreift es sich, daß in der bäuerlichen Ethik der Fleiß, die Arbeit, die Rechtlichkeit der Nachbarschaftssinn, die Ordnung in Staat und Familie eine große Rolle spielen, begreift sich auch die Härte des bäuerlichen Sinnes im Erbrecht, die Härte gegen die Eltern, die Verschlagenheit und List, das Mißtrauen der Bauern gegen die Herren und Fremden, seine Rechthaberei und Starrheit, alles Eigenschaften, 457

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