Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 5 (1929-1930)
- Issue
- Heft 5 (Dezember 1929)
- Article
- Bäuerliche Frömmigkeit
- Date
- 1929-12-01
- Page
- 456 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Gustav Mahr gewertet nach seiner Arbeitskraft, nach dem, was er bedeutet für den Hof. Der Bauer kämpft um seinen Hof: auch in seiner Religion. Es geht dem Bauern in all seiner Arbeit und seinem Denken zunächst nicht um seine eigene Person. Es ist daher schief, bäuerliche Religion als eine Religion des Egoismus zu werten; man könnte sie in der Art, wie der einzelne unpersönlich hinter seiner Aufgabe, dem Hof, verschwindet, eher eine Religion der Sachlichkeit, der Unpersönlichkeit nennen. Bäuerliche Frömmigkeit ist als Frömmigkeit auf der Agrarstufe, als Nachkomme der Frömmigkeit des germanischen Volkes mit seiner Sippenverfassung Religion der Gemeinschaft Sie ist nicht Sache des einzelnen, individualistische Frömmigkeit, sondern Gemeinglaube. Das Gottvertrauen hat wesentliche Züge der agrarischen Frömmigkeit: Gott ist der Herr, wie der Vater auf dieser Stufe der Herr im Hause ist, gütig, aber streng, Autorität, der souveräne Herr, dem man sich' beugt. Und wo die Sippe herrscht, wo sie das Primäre ist und nicht der einzelne, ist auch der Glaube immer Ausdruck dieses „Wesenswillens" (Tönnies): nicht bewußt oder willkürlich geworden, sondern gewachsen als Erkenntnis der Sippe. Er ist Sitte, Vätersitte, geheiligtes Herkommen. Alle im Bauerndorf sind hineingeflochten in den Rhythmus der Natur; ebenso sind alle auch wieder hineingeflochten in diese Gebundenheit durch die Dorfgemeinschaft: der einzelne ist Ausdruck des Gesamtwillens. Wenn der einzelne handelt, handelt in ihm das Dorf. Wenn die Ernte kommt, beginnt nicht der einzelne, sondern in ihm die Dorfgemeinde. Bäuerliche Frömmigkeit ist darum nie losgelöst von Heimat, Volkstum, Familie, wie es in der Stadt, im Reiche des Individualismus, der Fall ist; sie bleibt verwachsen mit dem Volkstum. Reich an blutvollem Leben darum, genährt von den lebendigen Kräften der Geschichte, erdgebunden und bodenständig ist sie nahrhaft und schwer wie der dunkle Acker, auf dem die grüne, satte Saat wächst zur stolzen Ernte. Zum Bauerntum gehört Ordnung. Die alten Dorfgerichtsordnungen über Gemeindeabgaben und deren Verwendung, die Feldordnungen und Ordnungen über Viehhaltung und -hütung, über gottesfürchtigen Lebenswandel, Zucht und Sitte, über die Abendmahlstage, Fluchen und Gotteslästerung, Begräbniswesen u. a. zeigen, wie überall bäuerliches Leben auf Ordnung dringt, sich selbst Ordnungen schafft und seine besonderen Ordnungen hineinarbeitet in die landesherrlichen und obrigkeitlichen Bestimmungen. Mehr noch, wie alle kirchlichen und religiösen Ordnungen auf einer Stufe stehen, wie die rein 456