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Der Morgen · 1929-10-01 · Heft 4 (Oktober 1929) · p. 370

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Journal
Der Morgen
Volume
5 (1929-1930)
Issue
Heft 4 (Oktober 1929)
Article
Vergiftung der öffentlichen Meinung
Date
1929-10-01
Page
370 (sequence 4)
Language
German
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Ludwig Holländer In katholischen Kreisen findet man manchmal unhaltbare Darstellungen über Leben und Tod Luthers. Legenden sind um die Persönlichkeit des Reformators gebildet worden und schaffen so bei Menschen, denen die Nachprüfung erschwert oder unmöglich gemacht ist — und das sind die meisten —, eine Meinung über Luther, die sich tatsachlich nach keiner Richtung hin halten läßt- Das ist im allgemeinen typisch für die Beurteilung der verschiedenen Bekenntnisse überhaupt. Man sollte einmal eine Auswahl in der Bevölkerung treffen, sollte etwa zwölf angesehene Menschen mittlerer Bildung aus dem katholischen und aus dem evangelischen Lager wählen und sie fragen, was sie denn eigentlich von der anderen christlichen Konfession wissen. Man würde staunen, welche tatsächlichen Irrtümer von entscheidender Bedeutung sich hier zeigen. Eine solche Klärung kann zwar niemals die letzten Unterschiede zwischen den Konfessionen tilgen. Sie werden immer bleiben, und der gewissenhafte Mensch wird sich bei der Beurteilungauch stets diese Unterschiede vor Augen halten. Aber wieviel Schmutz, wieviel Haß und Verachtung könnte vermieden werden, wenn man aus den Urteilen der Menschen zunächst einmal das wegräumte, was sie in ihrer Entscheidung oft am meisten beeinflußt oder zum mindesten beeindruckt! Hier ist noch ein sehr weites Feld für aufklärende Arbeit. Die Verschiebung der Beweislast muß aus unserem öffentlichen Leben ausgeschaltet werden. Wenn die öffentliche Meinung dahin geht, daß man bei Privalbeleidigungen den Beleidiger zur Beweisführung heranzieht — was ja durchaus der Gerechtigkeit entspricht —, so darf man andererseits bei Kollektivbeleidigungen (Herabsetzung der Ehre einer Gesamtheit durch beleidigende Äußerungen und Werturteile) nicht verlangen, daß der angegriffene Teil den Gegenbeweis erbringt. Diese sogenannten Kollektivbeleidigungen beherrschen unser öffentliches Leben und schaffen eine Haßatmosphäre, die zu innerem Unfrieden führt. Die Gefahr der Verhetzung des Volkes wächst, wenn zu dem abwegigen Urteil über den Gegensatz der Religionen etwa noch ein Gegensatz aus angeblich fremder Abstammung hinzutritt. Die Völkischen in ihrer chauvinistischen Auffassung des Nationalen werden dem Juden stets das Vaterlandsgefühl absprechen, weil für sie nicht Sprache und Kultur ausschlaggebend sind, sondern nur die „Rasse". Aus Beobachtungen schlechter Eigenschaften bei einzelnen jüdischen Individuen leiten sie das Recht ab, der ganzen Gemeinschaft diese Eigenschaften zur Last zu legen und sie als minderwertig abzutun. Sehr vielen Reizzuständen unseres öffentlichen Lebens liegen solche Verallge- 370

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