Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 5 (1929-1930)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1929)
- Article
- Vergiftung der öffentlichen Meinung
- Date
- 1929-10-01
- Page
- 369 (sequence 3)
- Language
- German
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Vergiftung der öffentlichen Meinung der Erkenntnisse bestreitbar sein. Schließt man aber alle diese Fälle von der Betrachtung aus, so bleibt doch immer noch ein erheblicher Teil übrig, der zweifellos als Grundlage der Meinungsbildung sehr vieler Menschen anzusehen ist und nachgeprüft werden kann. Eine große Rolle spielt in diesem Fragenkomplex das Problem der Beweislast von Behauptungen. Oft schon wurde von mir darauf hingewiesen, daß in der Bildung der öffentlichen Meinung die Beweislast verschoben wird. Man verlangt von denen, die irgendwie mit einem Vorwurf bedacht werden, den Beweis, daß dieser Vorwurf nicht zutrifft (probatio diabolica), während das natürliche Rechtsempfinden fordert, daß, wer einen Vorwurf erhebt, ihn auch zu beweisen verpflichtet ist. In dieser Frage herrscht eine Verwirrung, die viel zur Vergiftung unserer öffentlichen Meinung beiträgt. Stelle ich irgendeine verleumderische Behauptung auf, z. B. X. ist ein Lügner oder ein Dieb, so wird niemand von X. den Beweis verlangen, daß diese Anschuldigung nicht zutrifft, sondern man wird von mir den Beweis für meine Behauptung fordern. Spreche ich aber allgemeine Urteile aus, wie etwa „die Katholiken sind falsch", „die Evangelischen sind scheinheilig", „den Juden ist es erlaubt, in Prozessen mit Nichtjuden einen Meineid zu leisten", so verlangt man gewöhnlich, daß der betroffene Teil den. Gegenbeweis führt. Unser öffentliches Leben bietet hierfür viele Beispiele. Man mag den Wert des Jesuitenordens, je nach der Einstellung des Einzelnen zur katholischen Kirche, ihren Glaubenssätzen und ihren Idealen, verschieden bemessen. Prüft man das Werk von Duhr, „Jesuitenfabeln", so wird sich zeigen, daß zum mindesten viele der Vorwürfe, die zu einer Abwertung des Jesuitenordens im Volke führen, auf unrichtigen Vorstellungen beruhen. Wenn Duhr den Nachweis führt, daß der Grundsatz „Der Zweck heiligt die Mittel" niemals ein allgemeingültiger sittlicher Grundsatz des Jesuitenordens gewesen ist, so kann dieser Nachweis entweder geglückt sein, es kann ein Unentschieden geben oder er kann mißglückt sein. Man müßte aber verlangen, daß diejenigen, die beim Jesuitenorden solche Grundsätze sehen, ihrerseits den Nachweis erbringen, daß ihre Behauptungen in der Öffentlichkeit auch unwiderleglich wahr sind. Ist aber der Beweis erbracht, daß jener angebliche Grundsatz der katholischen Sittenlehre „der Zweck heiligt die Mittel" nicht vorhanden ist, so wird damit für viele ihr Urteil in bezug auf den Jesuitenorden zum mindesten dieser wesentlichen Stütze beraubt. 369