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Der Morgen · 1929-06-01 · Heft 2 (Juni 1929) · p. 164

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
5 (1929-1930)
Issue
Heft 2 (Juni 1929)
Article
Das römische Weltreich als überrassische Schöpfung
Date
1929-06-01
Page
164 (sequence 6)
Language
German
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Hermann Funke zwingen, aus ihrem Knecht sich gleichsam zu ihrem Vertragspartner zu machen: Die Erfüllung der göttlichen Forderung durch Menschenhand begründete das Recht auf Erfüllung der menschlichen Forderung durch die Gotter. Hier liegt die metaphysische Grundlage für die unerschütterliche Siegesgewißheit, mit der die Römer in den Kampf zogen. Ihnen konnte keine Gefahr drohen; denn mit den Mächten, die über Sieg und Niederlage entschieden, standen sie im festen Vertragsverhältnis. Die Schlacht, die sie zu schlagen hatten, war im Grunde schon gewonnen, bevor sie begonnen hatte. Das ist der tiefe Sinn* der dem römischen Götterglauben zugrunde liegt: Die größte innere Sicherheit zu gewinnen durch die Gewißheit, daß man auch mit den geheimnisvollsten! Kräften des Weltgeschehens alles ins Reine gebracht habe und daß so auch das schwerste Hindernis beseitigt sei, das den Erfolg des römischen Strebens gefährden könne. Aber erst der Einfluß etruskischen Wesens, so zeigte sich uns, trug dazu bei, der römischen Religion diesen ausgesprochenen Charakter zu verleihen. Was also als „römische Art" in das allgemeine historische Bewußtsein eingegangen ist, stellt von vorneherein ein Mischprodukt aus rassisch verschiedenen Elementen dar. Denn was zu der Zeit, bevor das fremde Blut in Rom einströmte, römische Art war, darüber konnte erst mühsame Forscherarbeit spärliche Nachrichten sammeln. Damals stand Rom noch ganz abseits vom Strome des geschichtlichen Lebens, aus diesen Zeiten hat das Römertum kein Denkmal seines Wesens hinterlassen. Aber in einem solchen Gemeinwesen, das seine Eigenart und seine ganze Machtstellung erst dem Glücksfall verdankte, daß Fremde, vom Schicksal in sein Gebiet geführt, dort mit den einheimischen Stämmen zu einem einheitlichen Volkstum zusammenwuchsen und sich in ihren Erbanlagen glücklich ergänzten — dort konnte man niemals seine Pflicht darin sehen, ängstlich zwischen sich und den anderen Völkern eine Scheidewand aufzurichten, wie es den Spartanern unerläßlich erschien. Man hatte zu gut erfahren, wie fremdes Blut und fremder geistiger Einfluß die eigne Art befruchten und bereichern konnte. Und im Sinne dieser Erfahrung ist die römische Politik angelegt. Als die Römer darangingen, sich im sogen. „Zwölftafelgesetz" ein kodifiziertes Recht zu schaffen da hielten sie es für ihre Pflicht, sich vorher zu vergewissern, ob nicht vielleicht fremde Völker ihnen zu ihrem Unternehmen wert- Nach der Überlieferung geschah das um das Jahr £5o. 164

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