Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 5 (1929-1930)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1929)
- Article
- Katholizismus und Völkerfriede
- Date
- 1929-06-01
- Page
- 134 (sequence 5)
- Language
- German
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Theodor Steinbüchel oder zur Verhütung eines Übels zu führen. Im Hintergrund steht für diese Ethik die naturrechtliche Staatsidee vom Staat als sittlichem Menschheitszweck, der dem „animal sociale" zu dienen berufen ist als Rechtsorganisation auch mit seinen in den Dienst des bonum commune zu stellenden Machtmitteln. Die Ethik des Hochmittelalters hat den christlichen Menschen heimisch gemacht in einer Welt, die neben der Liebe die nach außen stärkere Macht kennt. Der Schöpfergedanke läßt in ihm auch sein „natürliches" Sein, seine „Menschennatur" erblicken, die mit der „Übernatur" in ihm geeint ist in einer Weise, daß jene „nicht aufgehoben", sondern „vollendet" wird. Glied eines Staates und damit einer Rechtsinstitution, die Macht hat, zu sein, ist nach mittelalterlich-katholischer Menschenwertung vom Schöpfer für jeden Menschen gewollt. Der Krieg ist nicht das, aber ein, wenn auch letztes Mittel zur Sicherung des Staatslebens in der Hand der „Obrigkeit", der ja das weltliche Schwert übergeben ward, auf daß sie es führe für das von Gott geforderte Gemeinwohl des Staatsganzen. Der Sinn des Krieges aber ist der Friede, im Kriege ist das Letzte nicht der Krieg — so bestimmen Augustin und Thomas, die auch in dieser Kriegsmoral als christliche Ethiker bei aller Betonung der möglichen Verpflichtung des Staatsleiters und der Staatsglieder zum Kriege für die Einzelseele stets die Bereitschaft zu friedvollem Verhalten fordern. Die Seligpreisung der Friedensstifter konnte ja im System einer christlichen Ethik nicht vergessen werden, und das Gebot der Feindesliebe setzt ja die Wirklichkeit des Feindes, dem Böses mit Gutem vergolten werden soll, voraus, ist aber das Mittel zur Überwindung der Feindschaft, der Bewahrung der Gemeinschaft auch mit dem Feinde. Dieses Gebot der Liebe verpflichtet doppelseitig: es verpflichtet die Feinde auf beiden Seiten, aber es ist zu erfüllen auch dann, wenn die Liebe verkannt und nicht entgegnet wird. Sein Sinn ist die Versöhnung, aber seine Verpflichtung und Geltung bleibt bestehen, auch wenn der Feind unversöhnlich ist Dann erst ist die Liebe heroisch, wenn die Tragik des Nichtgeliebtwerdens sich ihr entgegenstemmt. Eine Forderung aber, die das Gebot der Liebe zwischen den Kindern des einen Vaters als Lebensregel setzt, muß sich auswirken auch im Verhältnis der Völkergemeinschaften zueinander. Hat Jesus das friedliche Verhältnis von Mensch zu Mensch im Auge, so kann das Christentum unmöglich für die Moral der Einzelnen die Erfüllung dieses Gebotes fordern, im Verhältnis der Völker zueinander aber, das doch auch ein Verhältnis von Menschen ist und 134