Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 5 (1929-1930)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1929)
- Article
- Deutscher Protestantismus und Völkerfriede
- Date
- 1929-06-01
- Page
- 127 (sequence 20)
- Language
- German
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Heinrich Frick Ich setze dabei allerdings voraus, daß evangelische Ethik grundsätzlich Raum gibt dem Recht, ja der Pflicht zum „Streik". Ich würde auch die Abstinenz von Alkohol grundsätzlich hier einordnen, sofern sie Bruch mit einer Sitte ist. Nun kann die Kirche niemals als Ganzes einen derartigen Streik fordern. Denn das hieße in Gesetzlichkeit fallen. Man darf aber ebensowenig von ihr erwarten, daß sie jeden aus Gewissensgründen „Streikenden" von sich stößt oder auch nur im Stiche läßt. Vielmehr hat hier die Kirche ihre Seelsorgeraufgabe zu erfüllen, die allen anderen, auch den nationalen Pflichten, vorangeht. Die Kirche hat intimere Aufgaben zu lösen und weiterreichenden Zielen zu dienen, als den nationalen Interessen. Deshalb muß der Protestantismus schon jetzt an einer Gesetzgebung mitarbeiten, die es der Nation ermöglicht, im Kriegsfalle ohne Gefährdung ihrer Wehrkraft denen, die aus christlichem Gewissen den Kriegsdienst verweigern, einen Weg der Betätigung zum Besten des Volkes zu bahnen. Indem wir so den Kriegsfall ins Auge fassen, kommen wir bereits auf dasjenige Gebiet zu sprechen, dem wir zum Schluß noch unser Augenmerk zuwenden müssen. 3. Der deutsche Protestantismus nimmt, wenn wir zum Schluß alles zusammenfassen dürfen, unter den Gesprächspartnern an der Kriegsdebatte einen besondereen Platz ein. In Erinnerung und dankbarem Anschluß an die reformatorische und die idealistische Periode seiner Geschichte kann er nicht mit einem bequemen Ja oder Nein durchkommen. Er wird niemals den Beruf des Kriegsmannes als solchen als unchristlich erklären, sondern im Gegenteil dem Einzelnen helfen, mit gutem Gewissen einen Beruf auszuüben, den noch immer der Bestand der Nation unentbehrlich erscheinen läßt. Das gute Gewissen dessen, der die Waffe rechtmäßig führt, wurzelt in der doppelten Überzeugung, daß einerseits ein gläubiges Herz auch mitten in den Stürmen der Welt in Gott ruhen kann, und daß andrerseits Volk und Heimat anvertraute Pfunde sind, für die wir mit ganzer Person einzutreten haben. Aus dieser Rechtfertigung eines Amtes darf aber nicht der Fehlschluß gezogen werden, als sei damit die Funktion selber, also das Kriegführen, gerechtfertigt. (Man kann von der Gesetzmäßigkeit der Todesstrafe aus den Scharfrichter moralisch entlasten, aber nicht von dem Scharfrichter aus die Todesstrafe rechtfertigen.) Man kann den einzelnen Krieger moralisch verteidigen, nicht aber nach gelungener Verteidigung den Krieg hinterher in Schutz nehmen. Die grundsätzliche Frage bleibt bis dahin offen. 126