Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1929-06-01 · Heft 2 (Juni 1929) · p. 126

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
5 (1929-1930)
Issue
Heft 2 (Juni 1929)
Article
Deutscher Protestantismus und Völkerfriede
Date
1929-06-01
Page
126 (sequence 19)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2895450-2895483-2895486-2899734--03526-2899787
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Deutscher Protestantismus und Völkerfriede 2. Die Kirchen sind lebhaft daran interessiert, schon beizeiten die für Kriegsfälle göltige Gesetzgebung zu beeinflussen.13) Es ist religiös und ethisch durchaus nicht gleichgültig, ob z. B. die bisher errungenen Humanisierungsversuche (wie das Rote Kreuz) ausgebaut werden oder verkümmern sollen. Es handelt sich nicht darum, die philosophische Debatte zu führen, ob nicht am Ende durch die Humanisierung des Krieges dieser selbst gleichsam legalisiert oder dadurch verewigt werde; sondern die Kirchen haben es mit der praktischen Aufgabe zu tun, dafür zu sorgen, daß auch mitten im Waffenlärm ein letzter Rest von Anstand und Barmherzigkeit gewahrt bleibt. Kann die Humanisierung so weit gehen, daß bestimmte, besonders barbarische Kriegsmittel völkerrechtlich verboten werden, so liegt auch diese Arbeit durchaus auf der Linie kirchlicher Mitverantwortung. Aber vor allem müssen sich die Kirchen um eines kümmern: um die Gewissen der Menschen. Es gab immer solche, die nicht aus Feigheit oder aus Wahn14), sondern die in sittlicher Reife und aus religiöser Kraft heraus sich weigerten, eine Waffe in die Hand zu nehmen. Britannien und die Vereinigten Staaten haben während des Weltkrieges Gesetze erlassen, um den sog. „conscientious objectors" eine ehrenvolle Befreiung vom Waffendienst zu ermöglichen. In anderen Ländern (wie z. B. Norwegen) sind andere Versuche dieser Art gemacht worden. Die Schweiz, wo eine analoge Gesetzgebung fehlt, hat gegenwärtig in jedem Jahr mehrere peinliche Kriegsgerichtsprozesse in dieser Richtung zu verzeichnen. Man darf vermuten, daß bei einem neuen großen Krieg die Zahl der Gewissens-Kriegsdienstverweigerer außerordentlich steigen wird. Nun ist es sicherlich nicht Sache der Kirchen, diese Menschen allesamt nach demselben Schema zu beurteilen. Der Staat wiederum muß vor allem darauf bedacht sein, daß durch derartige Vorgänge nicht seine Verteidigung oder gar sein Bestand gefährdet werde. Aber an einer Stelle treffen sich die Interessen des Staates und der Kirchen. Die Kirchen müssen darauf aus sein, möglichst zur Klärung der Geister beizutragen und einen Strich zu ziehen zwischen denen, die aus minderwertigen Motiven den Waffendienst ablehnen, und denjenigen, die — etwa im Sinne des besten Quäkertums — in aufrichtiger und ernster Vaterlandsliebe gewissenshalber den Kriegsdienst verweigern. An solcher Scheidung der Geister kann auch dem Staat nur gelegen sein, weil er bloß dadurch die Möglichkeit gewinnt, moralisch mit der Kriegsdienstverweigerung f ertigzuwerden. 125

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.