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Der Morgen · 1929-04-01 · Heft 1 (April 1929) · p. 69

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Journal
Der Morgen
Volume
5 (1929-1930)
Issue
Heft 1 (April 1929)
Article
Der Schwiegervater des Moses
Date
1929-04-01
Page
69 (sequence 5)
Language
German
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Der Schwiegervater des Moses daß Überreste der matriarchalischen Ordnung bei Israels Stämmen in prähistorischer Zeit, d. h. auf der Stufe des nomadisierenden Lebens, geherrscht hatten. Später sind sie im Absterben begriffen und die Entwicklung hat sich an das Patriarchat angeschlossen. II. Reste des Matriarchats finden wir auch bei der Verheiratung der Kinder, namentlich der Töchter. Dies ist besonders zu behandeln, weil dadurch einige Stellen der Bibel zwanglos erklärt werden, bei denen wir weder der jüdischen Überlieferung noch der Bibelkritik zu folgen vermögen. Gerade bei der Eheschließung wird die Mitwirkung des Vaters oft vermißt, an seine Stelle treten in vielen Fällen die Mutter und die Vollbrüder. Daß Hagar Ismael verheiratet, mag vielleicht daraus zu erklären sein, daß Abraham abwesend war. Aber die Brautwerbung Eüesers für Isaak ist nur unter der Voraussetzung des Herrschens der Metrarchie zu erklären. Das auffällige Fehlen des Vaters der Rebekka, des Bethuel, bei den Verhandlungen erklärt die Überlieferung bekanntlich damit, daß er aus Versehen an den giftigen Speisen gestorben sei, die man Elieser zugedacht habe. Auch Holzinger (Genesis) sagt, die Stelle 2 4, 2 8 sei kein Nachklang des Matriarchats, wie auch aus Vers 55 hervorgehe. Andere Vertreter der Bibelkritik, z. B. Gunkel, wollen den Namen Bethuel ganz streichen. In Wirklichkeit war der Vater wohl am Leben, aber an diesen Verhandlungen bei der Verheiratung seiner Tochter in durchaus letzter Linie interessiert. Das war die Aufgabe der Brüder der Rebekka, von denen Laban besonders hervortritt. Immerhin durfte und konnte der Vater sich auch um Vorgänge in einer seiner Einzelfamilien kümmern, also auch um die Verheiratung seiner Töchter. Oder aber wir können die Tatsache, daß der Name Bethuel J) Aptowitzer behandelt dann weiter die Halacha. Sie bestätigt durch ungenügende Erklärung von Bibelstellen oder durch Gesetzesbestimmungen, die im Matriarchat ihren Ursprung haben, die weitgehende Wirkung dieses Rechts. Fraglich erscheint mir jedoch, ob die halachiscbe Bestimmung, daß das Kind im Stamm der Mutter folgt, im Matriarchat begründet äst, wofür er zwei Beispiele anführt (S. 2i/jf, a, b). Es mag einfacher vielleicht so zu erklären sein, daß kein Mensch mit absoluter Gewißheit seinen Vater, sondern nur seine Mutter kennen kann. Daher auch der Brauch im Gebet beim , Lernen" im Trauerhause für die Seele des Verstorbenen sein Name XV3?^S |2 *k Sohn oder Tochter der Mutter angegeben wird. Auch die Beispiele auf dem Gebietendes Connubiums S. 224 f. und des Eherechts S. 225 ff. sind aus dem nämlichen Grund nicht schlagende Beweise für das Mutterrecht. Im dritten Abschnitt führt A. unter den Beispielen aus der Haggada unter Nr. 9 auch die oben von uns erwähnte Stelle an, daß die meisten Kinder dem Oheim mütterlicherseits gleichen S. 231. 69

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