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Der Morgen · 1929-04-01 · Heft 1 (April 1929) · p. 22

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
5 (1929-1930)
Issue
Heft 1 (April 1929)
Article
Die jüdisch-christliche Mischehe
Date
1929-04-01
Page
22 (sequence 5)
Language
German
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Georg Salzbergev des Gesetzes schärft Mose dem Volk noch einmal ein: „du sollst dich nicht mit ihnen verschwägern, deine Töchter sollst du nicht seinem Sohne geben, und seine Töchter sollst du nicht für deinen Sohn nehmen, denn er wird deinen Sohn mir abwendig machen, und sie werden fremden Göttern dienen" (Deut 7, 3 f.). Die religiösen und moralischen Folgen, mit denen hier das Gebot begründet wird, treten denn auch in verschiedenen Erzählungen der Bibel deutlich hervor. Der Grotteslästerer (Lev. 24, 10) ist der Sohn eines israelitischen Weibes und eines ägyptischen Mannes. Durch die Vermengung mit den Einwohnern Kanaans werden die Israeliten tatsächlich zeitweise zu Götzendienern (Richter). König Salomo wird durch seine vielen ausländischen Weiber nach dem Bericht des Königsbuches Anbeter phönizischer und amonitischer Götzen (1. Könige 11, 1—6), und welche verhängnisvolle Rolle Isebel, die tyrische Priestertochter zur Zeit der Regierung ihres Gemahls Ahab in Israel gespielt hat, ist aus dem Kampfe Elias gegen sie und ihre Baalspriester genugsam bekannt. Es ist daher nur eine Konsequenz der Geschichte, wenn Esra strengste Maßnahmen gegen die Mischehen traf, da zu seiner Zeit jüdische Männer, darunter solche aus priesterlichem Geschlecht, sich deren schuldig gemacht hatten (vgl. auch Nehemia i3, 28). Es galt gegen jede Vermischung den jüdischen Stamm zu schützen und in seiner religiösen Reinheit und Besonderheit zu erhalten; ohne diese Isolierung wäre der jüdische Stamm im Kampfe, den die geistigen Mächte, die nun bald gegen ihn anstürmten, insbesondere gegen den Hellenismus, gewiß unterlegen. Es hat auch später nicht an vereinzelten Versuchen gefehlt, dem connubium mit anderen Völkern wieder Eingang zu verschaffen (Josephus Ant 11, 8, 2 und 1. Makkabäer 1, 11 f.). Aber ein hasmonäischer Gerichtshof hat diese Versuche mit verschärften Mitteln bekämpft (Ab. sara 36b u. a. a. 0.). Maimonides (Hilch. Issure bia 12, 1) und der Schulchan Aruch (Eben haeser 4> 9 und 16, 1) haben konsequenterweise die Ehe mit allen Völkern verboten. Von neuem wurde die religionsgesetzliche Frage nach der Zulassung der Mischehe zwischen Juden und Nichtjuden aufgeworfen, als Napoleon I. der jüdischen Notablem-Versammlung in Paris unter andren Fragen diese vorlegte: „Erlaubt das jüdische Gesetz Mischehen mit Christen?" Eine Kommission von vier Rabbinern und zwei gelehrten Laien unter dem Vorsitz Abraham Furtados hat die Beantwortung dieser Frage ausgearbeitet Sie war in einer schwierigen Lage; sollte sie die Frage ohne weiteres bejahen? das verstieß gegen den klaren Wortlaut des religiösen Ge- 22

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