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Der Morgen · 1929-04-01 · Heft 1 (April 1929) · p. 21

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Journal
Der Morgen
Volume
5 (1929-1930)
Issue
Heft 1 (April 1929)
Article
Die jüdisch-christliche Mischehe
Date
1929-04-01
Page
21 (sequence 4)
Language
German
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Die jüdisch-christliche Mischehe aber da Elieser zugleich schwören muß, Isaak nicht zu der heidnisch gebliebenen Sippe in Abrahams Heimatland zurückzuführen, beweist dies, daß der Patriarch mindestens zugleich das Religiöse im Auge hat. Ähnlich verhalt es sich mit Jakob, der von seinem Vater nach Padan Aram geschickt wird, um eine Frau von dort zu wählen, während Esau mit seinen beiden kanaanitischen Frauen seinen Eltern Herzeleid bereitet. II.x) Zwar im alten Israel scheint man an einer Mischehe noch keinen Anstoß genommen zu haben. Josef geht die Ehe mit Asnat, einer vornehmen Ägypterin ein, Moses heiratet Zipporah, die Tochter eines midjanitischen Priesters, und später noch eine Ätioperin, ohne daß die Bibel daran irgendwelche tadelnde Bemerkung knüpfte. Wenn Simson eine Phüisterin freit, so gilt das dem Erzähler geradezu als von Gott gewirkt. Es ist möglich, daß, wie Maimonides meint, die genannten Männer vor der Eingehung der Ehe oder später ihre Gattinnen zur jüdischen Religion herübergezogen haben; Zipporah vollzieht an ihrem Sohn die Beschneidung. Ausgemacht ist es keineswegs, und gewiß ist, daß Esther zwar Jüdin blieb, aber doch die Krone nicht ausschlug, die ihr der Perserkönig Ahasverus reichte, eine Tatsache, auf die die jüdische Gemeinschaft mit nicht geringem Stolze hinblickte. Verboten war durch biblisches Gesetz nur die Ehe mit den sieben kanaanitischen Völkerschaften (Deut. 7, if.), ferner die mit Abkömmlingen der Stämme Amon und Moab bis ins zehnte, und mit solchen von Edom bis ins dritte Geschlecht (Deut. 2 3, 4, 9), die letztere Bestimmung wurde unter Berufung auf die allgemeine Völkermischung unter Sanherib (Jesaia 10, i3), zur Zeit Gamliel II. aufgehoben. Erst Esra (c. 45o) hat harte Maßregeln gegen die Mischehe ergriffen, indem er sie kurzerhand auflöste und mit Landesverweisung bestrafte (Esra c. 9). Das Motiv, aus welchem die strengen Bestimmungen über die Mischehe gegeben wurden, ist in der Thora zweimal deutlich bezeichnet. „Daß du nicht einen Bund schließest mit den Bewohnern des Landes und sie nachbuhlen ihren Göttern und sie dich rufen und du auch von ihrem Opfer essest, und von ihren Töchtern für deine Söhne nehmest und ihre Töchter ihren Göttern naohbuhlen und auch deine Söhne buhlen machen nach ihren Göttern", heißt es in dem sogenannten zweiten Dekalog (Ex. 34, i5f.). Und in seiner Wiederholung *) Vergl. zu diesem Abschnitt die ausgezeichnete Schrift von A. Tänzer, die Mischehe in Religion, Geschichte und Statistik der Juden. Berlin 1913. 21

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