Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 4 (1928-1929)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1929)
- Article
- Blutsbindung und Staatsbewußtsein im Werden des römischen Volkes
- Date
- 1929-02-01
- Page
- 561 (sequence 6)
- Language
- German
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Blutsbindung und Staatsbewußtsein im Werden des römischen Volkes darauf kommt es an — sie wollen ihn nicht zur Verantwortung ziehen, bis der Senat seine Zustimmung gegeben habe. Dieser versucht zunächst, die Anklage hinaus zu schieben: Coriolan wird mit dem Feldzug gegen die Antiaten beauftragt Er kehrt siegreich zurück, aber die Tribunen erneuern sofort die Anklage. Und nun faßt der Senat, wenn auch nach langem Sträuben, den Beschluß, daß Coriolan sich dem Volksgericht zu stellen habe. Die Patrizier gaben einen aus ihrer Reihe preis, einen Mann, der zwar große militärische Verdienste besaß, aber im Begriff gewesen war, die Staatseinheit zu gefährden. Denn das sah man ein: Die Plebs konnte es nicht hinnehmen, daß jemand einen gewaltsamen Angriff auf ihr Recht machte, das erst vor kurzer Zeit feierlich beschworen worden war und das sie sich so mühsam erkämpft hatte. Coriolan wurde lebenslänglich aus Rom verbannt. Das Todesurteil, wie es das Gesetz vorsah, beantragten die Volkstribunen nicht: der Senat sollte sein Entgegenkommen nicht zu sehr zu bereuen haben. Bekannt ist die Erzählung, daß Coriolan zu den Volskern überging und nach einigen Jahren mit einem siegreichen Heer vor Rom erschien, daß die Römer in ihrer Bedrängnis ihm die Rückkehr in seine Vaterstadt erlauben wollten, und wie schließlich seine Mutter ihn in seinem Lager aufsuchte und ihn anflehte, abzuziehen. Diese Überlieferung — ob wahr oder später von den Römern erfunden. — ist ein Symbol dafür, wie der Wille zumStaat in Rom so sehr Herr blieb über alle anderen Gefühle, daß eine Mutter den eigener Sohn lieber weiter in der Verbannung sehen will als in der Heimat, wo seine Anwesenheit doch nur zu neuen Fehden zwischen den beiden Stämmen werden mußte, die eben begannen, sich zu einem Volke zusammenzufinden. Der Fall Coriolan soll der erste gewesen sein, in dem ein Patrizier vor das Volksgericht gezogen wurde. Von nun an wiederholte er sich oft Die Mehrzahl aller Konsuln wurde wegen plebejerfeindlicher Übergriffe in Strafe genommen, die gewöhnlich in Güterentziehung oder Geldbuße bestand. Nur wenige Jahre vergehen ohne Parteikämpfe, Unerquickliches ereignet sich oft genug, aber so sehr Patrizier und Plebejer ihre eigenen Standes- oder vielleicht besser: Stammesinteressen verfechten — nie ergreifen die Volkstribunen eine entscheidende Maßnahme ohne das Einverständnis des Senats, und der Senat seinerseits gibt, wenn auch durchaus nicht in allen Fällen, so doch immer rechtzeitig genug, um einen Bruch za vermeiden, dem Verlangen der Plebs 561