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Der Morgen · 1929-02-01 · Heft 6 (Februar 1929) · p. 560

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Journal
Der Morgen
Volume
4 (1928-1929)
Issue
Heft 6 (Februar 1929)
Article
Blutsbindung und Staatsbewußtsein im Werden des römischen Volkes
Date
1929-02-01
Page
560 (sequence 5)
Language
German
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Hermann Funke neue Heimat suchen. Daneben bestand aber doch die geheime Hoffnung auf Versöhnung. Sonst wäre es das Wirksamste gewesen, zu den Feinden überzugehen. Und ein solches Vorgehen hätte auch nicht beispiellos dagestanden: Nach der Vertreibung des Tarquinius waren viele Römer, und nicht nur Plebejer, zu den Etruskern übergegangen und hatten in deren Reihen gegen ihre Landsleute gekämpft; der neue Kurs in Rom sagte ihnen nicht zu, und sie zogen daraus die Konsequenzen. Die aber auf den Heiligen Berg auswanderten, brachen nicht alle Brücken hinter sich ab, sie wollten ja nur i,hr Recht. So konnten die Staatsbejahenden in beiden Parteien siegen. Eine Gesandtschaft des Senats unter Manius Valerius und Menenius Agrippa führt die Verhandlung, und es kommt zur Aussöhnung unter den bekannten Bedingungen: Die Plebejer kehren in die Stadt zurück (493), und zur Wahrnehmung ihrer Interessen sollen in Zukunft jährlich 5 Volkstribunen gewählt werden, die unverletzlich sind. Bei jeder Maßnahme gegen einen Plebejer, die ihnen ungerecht scheint, haben sie das an sich unbeschränkte Recht und die Pflicht einzugreifen. Die Plebs hatte eine Verfassung. Es ist verständlich, daß auch die Unparteiischen unter den Patriziern die Wahl der Volkstribunen nicht ohne Bedenken zugestanden hatten. Denn wie war nun die Lage? Neben die bisherige Staatsleitung — Konsuln und Senat — trat eine neue Macht, die zu der ersteren — dem Wortlaut des Gesetzes nach — in gar keiner Beziehung stand. Denn wenn die Volkstribunen nicht unabhängig waren, wurde das Zugeständnis, das man der Plebs gemacht hatte, ja sinnlos. Es gab gewissermaßen zwei Staaten innerhalb der Mauern einer Stadt, ein auf die Dauer unhaltbarer Zustand. Doch für die Gegenwart kam es darauf an, in welcher Gesinnung die Plebs ihre neu erworbenen Rechte ausüben würde, ob es gelang, die Lücken, die das Gesetz hier notwendig lassen mußte, auszufüllen durch den beiderseitigen guten Willen zur Erhaltung der Staatseinheit. Der erste bedeutende Anlaß für die Vokstribunen, die Belange der Plebs zu verteidigen, trat im Jahre 491 ein. Gajus Marcius Coriolanus, der Eroberer von Corioli, schlägt im Senat vor, die herrschende Hungersnot zu benützen, um einen Druck auf das Volk auszuüben. Man solle das Getreide, das man aus Sizilien beschafft hatte, der Plebs nur dann zu einem erschwinglichen Preise verkaufen, wenn es auf die Volkstribunen wieder verzichte. Das Volk ist erbittert, und die Tribunen erheben gegen Marcius die Anklage. Aber — und 560

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