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Der Morgen · 1929-02-01 · Heft 6 (Februar 1929) · p. 558

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Journal
Der Morgen
Volume
4 (1928-1929)
Issue
Heft 6 (Februar 1929)
Article
Blutsbindung und Staatsbewußtsein im Werden des römischen Volkes
Date
1929-02-01
Page
558 (sequence 3)
Language
German
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Hermann Funke in ihrer Mehrzahl die Einwohner der von den Römern unterworfenen Ortschaften, besiegte Feinde also, die man nicht, wie es sonst im Altertum Sitte war, in die Sklaverei verkaufte, sondern denen man ihre Freiheit ließ und vielfach erlaubte, sich in Rom anzusiedeln. Man darf durchaus annehmen, daß zwischen Patriziern und Plebejern, die ja oft fremdstämmisch waren, gewisse Rassengegensätze bestanden, wenn auch die Ansicht mancher Anhänger der rassischen Geschichtsauffassung (H. F. Günther), die Patrizier seien ursprünglich rein nordisch, die Plebejer alle andersrassig gewesen, sich widerlegen ließe. Aber festzuhalten ist immerhin: die Plebejer waren Fremde, und als Fremde wurden sie von vielen empfunden. Sie hatten keinen Anteil an der Verwaltung; der Fremde ist zunächst rechtlos, und mehr als Duldung und allenfalls Schutz kann er nicht beanspruchen. Aber die eingewanderten Plebejer waren willens, am Gemeinwesen mitzuarbeiten, sie kämpften mit in den Kriegen, in denen der junge Staat mit den Nachbarn um seine Existenz ringen mußte. Und weil sie bald sahen, daß die Siege und das dauernde Erstarken Roms wohl nicht möglich gewesen wäre, wenn nicht auch sie ihr Blut dafür vergossen hätten, begannen sie zu fühlen, daß der Staat, dem sie ihre Kraft weihten, auch ihr Staat sei, und daß sie infolgedessen Rechte zu beanspruchen hätten in Rom, nicht nur deshalb, weil sie von Generation zu Generation mehr vergaßen, daß ihre Voreltern aus der Fremde eingewandert waren. Daß sie aber bisher noch rechtlos waren, ließen die Patrizier sie mit wachsender Deutlichkeit fühlen: Durch die häufigen Kriege, die sie zur Fahne riefen, gehindert ihr Land zu bebauen, waren viele Plebejer in Schulden geraten, und viele fanden an den Patriziern harte Gläubiger, die gegen säumige Schuldner auch die Schuldhaft anwandten, an sich im Altertum eine allgemeine Rechtsgepflogenheit. Doch daß um der Schulden willen, die sie im Dienst für den Staat hatten machen müssen, so hart gegen Leute aus ihren Reihen verfahren wurde, das, meinten die Plebejer, wäre nicht möglich, wenn sie fest umgrenzte Rechte besäßen. Erleichterungen hatte man ihnen oft versprochen, besonders vor neuen kriegerischen Unternehmungen, um sie kampfesfreudiger zu machen, und im Jahre 4 9 4, als die Sab in er und die Medulliner Rom angriffen, wollen die Plebejer nur unter dieser Bedingung sich zum Kriegsdienst stellen. Die Feinde werden geschlagen, aber wie so oft schon, weigert sich der Senat, die Zusagen an die Plebs zu erfüllen. Diesmal kommt es zum offenen Kampf: Ein großer 558

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