Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1928-12-01 · Heft 5 (Dezember 1928) · p. 513

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
4 (1928-1929)
Issue
Heft 5 (Dezember 1928)
Article
Jüdische Armengesetze der neutestamentlichen Zeit
Date
1928-12-01
Page
513 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2895450-2895475-2895481-2899264--03192-2899388
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Jüdische Armengesetze der neutestamentlichen Zeit einem Auge blendet, um Mitleid zu erwecken und umso größere Gaben zu erzielen); — und wer seinen Bauch anschwellen läßt; — und wer seine Schenkel verkrümmt (von allen diesen Betrügern gilt): Er nimmt nicht Abschied von der Welt, bis er in dieser Weise (zur Strafe tatsächlich) krank ist. 9. Wie man schon aus den bisherigen Angaben sieht, handelt es sich auch in der jüdischen Armenpflege einerseits um im Gesetz verankerte Abgaben, denen sich niemand entziehen kann, andererseits um mehr freiwillige Gaben, zu denen aber besonders angeregt wird. Die Einsammler der Gaben gehen regelmäßig von Haus' zu Haus, und man ist verpflichtet, etwas zu geben. Tosephta Pea IV, 9 steht in dieser Hinsicht auch folgende Bestimmung: „Die (Armen-) Schlüssel (ist bestimmt) für alle Menschen (d. h. alle Armen); — der (Armen-) Korb (nur) für die Armen jener (d. h. der betreffenden) Stadt. Wenn er (d. h. derjenige, der zur öffentlichen Armenpflege beitragen muß,) sich dort niedergelassen hat 3o Tage (d. h. seit 3o Tagen), siehe, (so ist) dieser wie die Leute jener S.tadt hinsichtlich des (Armen-) Korbes. — Hinsichtlich der Bekleidung (der Armen ist der, der dazu beitragen muß, verpflichtet, wenn er sich an dem betreffenden Ort schon aufhält) für 6 Monate. — Hinsichtlich der Stadtsteuern (wörtlich: Bretter der Stadt), d. h. wohl Ausbesserung öffentlicher Gebäude und ähnliches) (ist er verpflichtet bei einem Aufenthalt) für 12 Monate." Außerdem aber liegt nun die Anregung zur Armenfürsorge, zum Almosen, zur Wohltätigkeit tief in der Art der jüdischen Religion begründet, besonders auch in der Lehre von Verdienst und Lohn für gute Taten. So sehr auch diese Lehre Gefahren haben kann, die z. B. in der Bergpredigt des Neuen Testamentes hervorgehoben werden (Matthäus 6), so muß doch andererseits gesagt werden, daß die Betonung der Hilfeleistung durch die Tat etwas Gutes und Richtiges hat und daß der auch im Neuen Testament vorhandene Lohngedanke, richtig verstanden, unerläßlich ist. Auf alle Fälle hat die Armenfürsorge die Pflicht, diejenigen, die geben können, anzuregen zum Geben und alles zu tun, um die Gebefreudigkeit zu steigern. Es wäre sicherlich nicht richtig, als einziges innerstes Motiv der jüdischen Armenpflege den persönlichen Egoismus hinzustellen, der sich Verdienste und Lohn bei Gott erwerben will und die Liebe und Güte dem Armen gegenüber vermissen läßt. Vor .allem ist hier das Wort des Rabbi 'Ele'azar (um i3o n. Chr.) geltend zu machen (vgl. Fiebig, Bergpredigt, S. 9): „Und es hat gesagt R. 'Ele'azar: Almosen wird nicht belohnt (wörtl.: bezahlt), außer gemäß der Güte (chesedh, oder: Liebe, Freundlichkeit), die in ihm (d. h. dem Almosen, der sedhaqa, ist); denn es ist gesagt (Hosea 10, 12): „Säet euch Almosen (Wohltätigkeit, zur sedhaqa) und erntet gemäß Güte (chesedh).'" Der gesamte Schluß des Traktats Pea regt zur Wohltätigkeit, zur Liebeserweisung an und behandelt den, der sich der Wohltätigkeit entzieht, wie einen Götzendiener, also wie das Schlimmste, das es für den Israeliten gibt. Es findet sich hier auch der schöne, für das Verständnis der Bergpredigt des Neuen Testamentes wichtige Text von der großen Wohltätigkeit 513

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.