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Der Morgen · 1928-12-01 · Heft 5 (Dezember 1928) · p. 514

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Journal
Der Morgen
Volume
4 (1928-1929)
Issue
Heft 5 (Dezember 1928)
Article
Jüdische Armengesetze der neutestamentlichen Zeit
Date
1928-12-01
Page
514 (sequence 8)
Language
German
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Paul Fiebig des Königs Monobazos von Adiabene in Assyrien (um 3o—60 n. Chr.), der von den „Schätzen im Himmel" redet (vgl. meine „Bergpredigt" S. 122 ff.). Auch auf die Fürsorge für Brautleute, auf Tolengeleit und Begräbnisfürsorge erstreckt sich die jüdische Armenpflege bis zum heutigen Tag. Ich hebe nur noch folgenden kurzen Text des Tosephtatraktales Pea (IV, 19) heraus: „A1 m o s e n (sedhaqa) und Liebeserweisungen (gemiluth chasadhim) wiegen so viel wie alle Gebote, die in der Tora (d. h. den 5 Büchern Mose) (sind); nur, daß die sedhaqa (sich bezieht nur) auf Lebende, Liebeserweisungen (aber) auf Lebende und auf Tote; — sedhaqa (sich bezieht) auf Arme, Liebeserweisungen auf Arme und Reiche; — sedhaqa (geschieht) mit seinem Vermögen (mamon), Liebeserweisungen mit seinem Körper (z. B. Totengeleit) und mit seinem Vermögen (mamon)." 10. Zum Schluß sei noch die Frage behandelt: Wie stellt sich die jüdische Armenfürsorge zu den nichtjüdischen Armen? Auch hierüber gibt der Tosephtatraktat Pea Auskunft. Die jüdische Armenpflege steht der Versorgung nichtjüdischer Armen durchaus freundlich gegenüber, wie ja schon das Alte Testament zeigt, ebenso auch die l\abbinen und die Zeit bis zur Gegenwart. Selbstverständlich ist, daß die jüdische Armenpflege in erster Linie für die jüdischen Armen zu sorgen hat, andererseits, daß nichtjüdische Arme nicht, wie jüdische, Anspruch auf die gesetzlichen Abgaben wie Pea, Schikcha usw. haben. Dennoch heißt es Tosephta Pea III, 1: „Sind dort (d. h. bei der Ernte, auf dem Felde) Arme, die nicht in Betracht kommen für leqet (d. h. Nachlese, also z. B. nichtjüdische Arme), (,so gilt): Wenn der Hausherr ihnen (das Sammeln) verwehren kann, so verwehrt er (es) ihnen; und, wenn nicht, so läßt er sie (sammeln) wegen der Wege des Friedens (d. h. um nicht Zank und Streit zu erregen)." Auch eine Bestimmung wie die folgende bedeutet nicht Unfreundlichkeit, wie ihre Begründung zeigt: „Man mietet nicht nichtjüdische (Ernte-) Arbeiter, deswegen weil sie nicht kundig sind in bezug auf leqet (und das sonstige jüdische Recht)." Den nicht jüdischen Armen freundlich ist die Fortsetzung: „Man gibt nicht Armenzehnt den nichtjüdischen Armen; aber man gibt ihnen zurechtgemachtes Profanes (d. h. Getreide, von dem alle Abgaben gegeben sind, das man also essen darf), im Sinne von Güte (d. h. man kann es geben, wem man will, und, wie viel man will)." Auch ein Ausspruch wie der folgende läßt darauf schließen, daß der Israelit, Gottes Vorbild hierin folgend, seine Liebeserweisung nicht nur auf seine Volksgenossen zu beschränken hat: Im babylonischen Talmud, Traktat Sota i4a heißt es (vgl. meine Bergpredigt, S. 7) — dieses Wort stehe am Schluß dieser Skizze über die „Jüdischen Armengesetze der neutestamentlichen Zeit" —: „Es trug vor Rabbi Simlai (um c5o n. Chr.): Die Tora — ihr Anfang ist Übung von Liebes werken, und ihr Ende ist Übung von Liebeswerken; denn es steht geschrieben (1. Mose 3, 21): „Und es machte Ihvh Gott dem 514

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