Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 4 (1928-1929)
- Issue
- Heft 5 (Dezember 1928)
- Article
- Jüdische Armengesetze der neutestamentlichen Zeit
- Date
- 1928-12-01
- Page
- 509 (sequence 3)
- Language
- German
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Jüdische Armengesetze der neutestamentlichen Zeit der jüdischen Armenpflege, dem Armen so viel zu geben, daß er satt wird. Daher wird Tosephta Pea IV, 2 gesagt: „Man gibt den Armen im Jahre des Armenzehnts (d. h. im 3. und 6. Jahre) nicht weniger als 1/2 Qabh Weizen und (d. h.: oder) 1 Qabh Gerste. — In bezug worauf (sind diese) Worte gesagt? (Antwort: bei der Zuteilung) an der Tenne. — Aber aus seinem Hause heraus gibt er, so viel oder wenig es ist, und braucht sich keine Gewissensbisse zu machen (; denn in der Stadt geben viele den Armen)." Und in IV, 8 heißt es: „Man darf einem Armen, der von Ort zu Ort wandert, nicht weniger geben als einen Laib Brot im Wert eines Pundion von 4 Sea (Getreide) für einen Sela (d. h. wenn 4 Sea Getreide 1 Sela kosten)." x Pundion ist 1/2 Zuz, 1 Sela 48 Pundion, 1 Sea 24 Qabh. Wenn man für 1 Sela, also für 48 Pundion, 4 Sea Getreide bekommt, so .kostet 1 Sea 12 Pundion; für 1 Pundion bekommt man demnach 1/13 Sea 2 Qabh. 4- Die Fortsetzung von Tosephta Pea IV, 8 enthüllt einen weiteren Grundsatz der jüdischen Armenpflege, der eng mit dem Pflichtcharakter der jüdischen Religion zusammenhängt. Es heißt weiter: „Übernachtet er (d. h. der von Ort zu Ort wandernde Arme), so gibt man ihm ein Nachtlager, öl und Hülsenfrucht. Bleibt er den Sabbat über, so gibt man ihm Speise für 3 Mahlzeiten (d. h. die 3 Sabbatmahlzeiten, während man an anderen Tagen nur 2 Mahlzeiten einnahm), öl und Hülsenfrüchte, Fisch und Gemüse. — In bezug worauf (sind diese) Worte gesagt? (Antwort:) in bezug auf die Zeit, wo man ihn nicht kennt; aber in der Zeit, wo man ihn kennt, gibt man ihm auch (, damit er den Sabbat würdig feiern kann,) ein Kleid (dieses zu seiner Ehre und die anderen Gaben zur Ehre des Sabbats, damit es ihm nicht an dem zur Sabbatfeier Nötigsten fehlt)." Hier enthüllt sich also der wichtige Gesichtspunkt, daß man dem Armen auch ermöglichen soll, seine religiösen Pflichten zu erfüllen. Gewiß folgt dieser Grundsatz besonders auch daraus, daß die jüdische Frömmigkeit vor allem unter dem Pflichtgedanken steht, d. h. ihre Obliegenheiten als göttliches Gebot empfindet, aber ist es nicht, ganz abgesehen hiervon, ein wichtiger Grundsatz einer religiös fundierten Armenpflege, dem Armen den Anteil an der religiösen Feier zu ermöglichen? Wie mancher christliche Arme möchte gern wenigstens an den Festtagen seine Last einmal abschütteln können! Wie viel Gutes könnte da geschehen, wenn diejenigen, denen es leicht wird, Feste zu feiern, derer gedenken würden, denen das infolge ihrer Armut sehr schwer fällt! 5. Die jüdische Armenpflege gedenkt auch derer, die sich nicht gern helfen lassen. So mancher darbt lieber und richtet sich zugrunde, als daß er von anderen sich helfen ließe. Für diesen Fall heißt es Tosephta IV, 12: „Wer sagt: „Ich will mich nicht ernähren lassen von (dem Eigentum) anderer", da befleißigt man sich seiner (d. h. fängt es geschickt an) und ernährt ihn (z. B. so:) man gibt ihm unter dem Titel des Darlehns, (dann) gibt man ihm wiederum unter dem Titel des Geschenkes — Worte des Rabbi Meir. Und (andere) Gelehrte sagen: Man gibt 509