Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 4 (1928-1929)
- Issue
- Heft 5 (Dezember 1928)
- Article
- Die Rassenfrage in ihrem Verhältnis zu Religion und Recht
- Date
- 1928-12-01
- Page
- 460 (sequence 16)
- Language
- German
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Hans Hartmann zeichnend ist die Unsicherheit des christlichen Kirchenrechtes, das noch die Verweigerung der Trauung zwischen Christen und Juden fordert Diese Unsicherheit verlangt dringend eine Lösung, die innerlich freilich nur möglich ist, wenn der konf essionalistische Standpunkt zugunsten einer ins Ganze und Weite strebenden Auffassung verlassen wird, und zwar in allen Religionen, denen es doch letzlich nur um den wahren Dienst Gottes zu tun sein darf. Wir lernen also aus der Wirklichkeit, daß wir gerade dann, wenn wir die Religion, in die wir hineingeboren und verwurzelt sind, ganz ernst nehmen, zueinander hin und nicht voneinander wegstreben sollen. Denn wir suchen dann gemeinsam in Leidenschaft und Opfer, in Erkenntnis und Demut die Verwirklichung des Willen Gottes über dieser Welt Die rein individualistische Auffassung der Religion wandelt sich allüberall in eine, in der das kollektivistische, das „Menschheits"-Element mitgesetzt ist, wobei die beiden zwar in ihrer notwendigen Spannung bleiben, aber doch in einer fruchtbaren Spannung, d. h. in einer solchen, in der der Wille zum Ausgleich immer lebendig ist Darum darf keine rechtliche Abgrenzung der Menschen mehr erfolgen. Und sobald man jetzt noch den Rassegedanken mit rechtlicher Benachteiligung oder auch nur Sonderstellung verbindet, wird man im tiefsten Sinne „unzeitgemäß" und darin schuldig, weil man eben den Willen Gottes über dieser Zeit nicht anerkennt Es scheint unser deutsches Schicksal zu sein, daß wir auch hier, wie so oft, ernsthafter ringen müssen als andere Völker, bei denen Forderungen wie die nach einer rechtlichen Sonderstellung der Juden überhaupt nicht oder kaum diskutiert zu werden brauchen. Freilich erkennen wir auch darin eine Wirklichkeit, daß wir bei dem zurzeit gesteigerten Prinzip der nationalen Kulturen die rechte Einordnung erstreben müssen. Untergruppen, nationale Minderheiten, werden sich als nötig erweisen, aber dieselben dürfen nur im Sinn der Kulturautonomie und nicht im Sinne eines Volkes innerhalb des Hauptvolkes Gestaltung finden. Und der Wille zu einer bestimmten Kultur wird über alle Fragen der Abstammung, der Landschaft, ja der Sprache und ähnlicher verwickelter Dinge hinaus, immer das Entscheidende sein müssen, so daß wir überzeugt sein dürfen, daß sich Gebilde wie nationale jüdische Minderheiten (etwa in der Tschechoslowakei) mehr und mehr als „unzeitgemäß" erweisen werden. Hält man an dieser Grundeinstellung fest, so werden sich für die soziologische und rechtliche Gestaltung der Verhältnisse mehrere Möglichkeiten ergeben, so daß Freiheit herrschen kann. Je mehr man so am Aufbau der nationalen Kulturen arbeitet, 460