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Der Morgen · 1928-12-01 · Heft 5 (Dezember 1928) · p. 458

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Journal
Der Morgen
Volume
4 (1928-1929)
Issue
Heft 5 (Dezember 1928)
Article
Die Rassenfrage in ihrem Verhältnis zu Religion und Recht
Date
1928-12-01
Page
458 (sequence 14)
Language
German
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Hans Hartmann erhöht Eine Heiratserlaubnis kostete 4o Taler. Nur dem Eingreifen Mendelssohns ist es zu danken, daß nicht viele Hunderte von Familien aus Dresden ausgewiesen wurden. In Bayern war es nicht besser. An vielen Orten war ihnen das Wohnen untersagt und in Nürnberg durften sie z. B. nur unter polizeilicher Aufsicht nach Art von Sträflingen, Handelsgeschäfte machen. Die badische Regierung begründete die generelle Nichtzulassung der Juden zu den Zunftgewerben damit, daß „die Juden bei ihren Fähigkeiten in manchen Zweigen Geschicklichkeit erreichen und die Verdienste an sich reißen würden". Der Philosoph Mendelssohn genoß das Wohnrecht in Berlin als Angestellter des Fabrikanten Bernhard. Wenn dieser ihn entlassen hätte und er keinen anderen Schutzjuden fand, dann hätte ihn die Polizei des Landes verwiesen. Friedrich der Große ist der Schöpfer eines harten Judenreglements und es ist gar kein Zweifel, daß sein aufgeklärter Despotismus gegenüber den Juden sich fast nur nach der despotischen und nicht nach der aufgeklärten Seite hin auswirkte. Sein Nachfolger, der 1786 den Thron bestieg, schien erst einlenken zu wollen, und es wurden tatsächlich zwei Erleichterungen geschaffen: das „Geleit" für die Juden innerhalb Preußens fiel fort und ebenso die Porzellansteuer. Dieselbe war von Friedrich dem Großen 1769 festgesetzt worden und zwang alle Juden beim Eingehen einer Ehe, bei dem Ankauf eines Hauses und anderen zivilrechtlichen Verträgen, aus der königlichen Porzellanfabrik Ware bis zu 3oo Talern zu entnehmen und, wenn auch mit Schaden, im Ausland abzusetzen, wo dieses Porzellan als „Juden-Porzellan" bekannt war. Man hat berechnet, daß dadurch innerhalb von 8 Jahren 100 000 Taler Verluste entstanden. Wer die aufgedrängte Ware nicht bezahlen konnte, dessen Häuser wurden gepfändet und verkauft — Aber wenn auch diese Härten fielen, so änderte doch der neue König nichts an der rechtlichen Stellung der Juden. In Österreich hat der aufgeklärte Kaiser Joseph die Juden in jeder Weise benachteiligt Sein Toleranzedikt verbot ihnen, die Geschäftsbücher in hebräischer oder jüdisch-deutscher Sprache zu führen. 1783 wurde das Rabbinergericht in Zivil- und geistlichen Sachen abgeschafft, was allgemein von den Juden als Eingriff in ihre „bisherige" Freiheit aufgefaßt wurde; seit 1788 wurden sie, zum ersten Male in Europa, zum Militärdienst gezwungen. Man sieht auch hieraus, wie eigentlich überall, daß die Emanzipation nur unter sehr großen Schwierigkeiten vor sich ging. In Frankreich geschah sie 1791, in Deutschland zum großen Teile durch das Judenedikt von 1812, aber die privatrechtliche Gleichstellung der Juden erfolgte erst 1869. Sieht man näher zu, 458

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