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Der Morgen · 1928-12-01 · Heft 5 (Dezember 1928) · p. 453

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Journal
Der Morgen
Volume
4 (1928-1929)
Issue
Heft 5 (Dezember 1928)
Article
Die Rassenfrage in ihrem Verhältnis zu Religion und Recht
Date
1928-12-01
Page
453 (sequence 9)
Language
German
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Die Rassenf rage in ihrem Verhältnis zu Religion und Recht oder zwei Graden mehr oder weniger im Schädelindex". Nun ja, wir sehen, wie man sich in allen Ländern auf dieses Schlachten rüstet, wenn wir auch glauben, daß die Frage, welche Schädelbesitzer die Ölquellen beherrschen werden, mehr Interesse hat als die Frage nach der Form (und dem Inhalt!) der Schädel selbst Wir sehen, wie ungemein wichtig es ist, daß alle wahren Religionen zusammenstehen gegen die, die Gott für ihre Rassenzwecke mißbrauchen wollen. Da darf man sich auch kein Jota abhandeln lassen. Und so haben die Tatsachen jener Rassenangst, die die Religion modifiziert und ihres Wesentlichen beraubt, nur den Zweck einer ganz großen und ganz entscheidenden Warnung an uns alle. * * Das bedeutet nun, von der anderen Seite gesehen, daß wir uns wieder der Auffassung des Alten Testamentes nähern, wonach die Gestaltung des öffentlichen Lebens., die im Recht Ausgangspunkt und Niederschlag findet, eine Forderung Gottes ist Wir wissen, daß auch da die Rassenf rage zerstörend und verheerend hineingespielt hat und wollen uns nun um den Tatbestand und seine Lehren mühen. Wir werden, parallel zu den religiösen Betrachtungen, die Rechtsnormen als Ausdruck einer bestimmten Rasse verstehen, und sehen, wie weit leider oft die Rechtsatmosphäre eines Volkes Ausdruck der Rassenangst werden kann. Wiederum ist es das Judentum des Alten Testamentes, das uns den rechten Ausgangspunkt gibt Im Begriff des „Fremdlings" ist alles gegeben, was uns hier weiter führt Wir hören zunächst die entscheidende Stelle aus Mose III, 33f.: „Wenn sich ein Fremder aufhält bei dir in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken. Wie ein Landeseingeborener aus eurer Mitte soll euch der Fremde gelten, der sich bei euch aufhält, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägypten; ich bin Jahwe, euer Gott". Und kurz vorher (Vers 10) war gesagt worden, daß die Nachlese im Weinberg dem Armen und dem Fremdling zu überlassen sei. Und im V. Buch Mose (10, 18) lesen wir: „Jahwe, euer Gott ist der Gott der Götter... der große, mächtige und furchtbare Gott, der keine Parteilichkeit kennt und keine Bestechung annimmt, der Waisen und Witwen Recht schafft und den Fremdling liebt, daß er ihm Brot und Kleider gibt". 16, u heißt es, daß auch der Fremdling mit der Familie vor Jahwe fröhlich sein soll (ebenso Vers i4); 2 4, i4 hören wir, daß man einen armen Tagelöhner nicht bedrücken darf, auch wenn es ein Fremdling ist, Vers 19 f., daß die Nachlese von Ge- 31 453

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