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Der Morgen · 1928-12-01 · Heft 5 (Dezember 1928) · p. 446

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Journal
Der Morgen
Volume
4 (1928-1929)
Issue
Heft 5 (Dezember 1928)
Article
Die Rassenfrage in ihrem Verhältnis zu Religion und Recht
Date
1928-12-01
Page
446 (sequence 2)
Language
German
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Hans Harlmann keinem der genannten Hauptstämme zusammenhängen. Mit der sogenannten nordischen Rasse ist es nicht viel anders. In einer Anzeige des Verlages für nordische Rassenpropaganda, I. F. Lehmann (München) heißt es: „Nordische Rasse ist nicht etwa norddeutsche oder skandinavische Rasse, sondern sie ist, wie besonders in Nordwest- und Mitteleuropa, so also auch im ganzen deutschen Volk verbreitet, wenn auch in den verschiedenen deutschen Volksschichten verschieden stark. Gerade von diesem Bluteinschlag her, der in jedem einzelnen Deutschen mehr oder weniger stark ist, wird aber die Einigung der deutschen Stämme gelingen." Wir können hier nicht auf alle Unmöglichkeiten eingehen, die ein solcher Leitsatz in sich birgt — wie stellt sich der Verfasser die. Einigung der in der Schweiz, in Rußland, in Rumänien, in Amerika lebenden „Deutschstämmigen" vor? Als ob die politischen Grenzlinien für Sinn und Weltauf gäbe des Deutschtums wesentlich wären! — Aber was für unser Thema wichtig ist, sei herausgehoben! Vermutlich hat der Angriff von Merkenschläger gegen den nordischen „Rassenforscher" Günther seine Wirkung getan und dieser will es doch nicht allzusehr mit den Süddeutschen verderben, die immerhin — man denke an Nürnberg, Augsburg, Schwaben, Elsaß — auch etwas vom deutschen Wesen verstehen dürften. Aber je mehr solche Rückzüge angetreten werden müssen, um so schneller ist die Herrlichkeit säuberlicher Rassenabgrenzung dahin. Und es bleibt dann ein ungemein verwickeltes Gebilde übrig, in welchem Physiognomie, Sprache, Rechtsempfinden, Kultur und nicht zuletzt das Zugehörigkeits g e f ü h 1 heillos durcheinandergehen. Wie schwer schon rein rechtlich die Rassenzugehörigkeit zu fassen ist, wissen alle die, die sich mit Optionsfragen beschäftigt haben, und es geht z. B. ganz deutlich aus der guten Studie von Werner Rosenberg über „Die Bestimmung der nationalen Zugehörigkeit im Rechte der Minderheiten" hervor. (In K. C. Blätter, August 1927, Ludwig Holländer zum 5o. Geburtstage zugeeignet.) Wir können also den Begriff Rasse leider für unsere Untersuchung nicht mit letzter wissenschaftlicher Schärfe definieren (weshalb die Untersuchung doch fruchtbar werden kann). Wir sehen, unter den heutigen Verhältnissen der Weltzivilisation, die Tatsache der Rasse da gegeben, wo auf Grund von Fremdheitskomplexen, deren Komposition nach Art und Zahl aber in jedem Falle anders ist, ein Volk oder ein Volksteil gegen ein anderes Volk oder einen Volksteil Grenzen zieht Es kann also sein, daß der Amerikaner den 446

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