Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 4 (1928-1929)
- Issue
- Heft 3 (August 1928)
- Article
- Kritische Bemerkungen zur Rassenhygiene
- Date
- 1928-08-01
- Page
- 256 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2895450-2895475-2895479-2898959--02876-2899042- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Alfred Marx stark belasteter Familien, von Gewohnheitsverbrechern, Säufern, Geisteskranken usw.; denn diese Forderungen sind begründet in der Erkenntnis der Bedeutung der Erbanlagen für den Verlauf des menschlichen Lebens einerseits, der Unbeeinflußbarkeit krankhafter Anlagen durch sozialhygienische Maßnahmen andererseits. Wir haben zwar keinen Grund, auf die bisherigen Ergebnisse der menschlichen Erblichkeitslehre stolz zu sein; aber ebensowenig würden wir es für richtig hallen, ihrer Dürftigkeit wegen Einwände gegen die anscheinend mangelhafte Fundierung der Rassenhygiene in der menschlichen Erblichkeitslehre zu erheben; denn wenn uns auch nur in einigen Fällen von Vererbung krankhafter Anlagen wie z. B. der Taubstummheit, Starkrankheit des Auges, Bluterkrankheit, die Zurückführung der Erbfolge auf zahlenmäßig bestimmbare Verhältnisse gelang, so haben doch alle Untersuchungen über die Vererbung der verschiedensten Merkmale und Eigenschaften beim Menschen gezeigt, daß die Anlagen das Leben eines jeden entscheidend bestimmen. Aus der großen Zahl dieser Erfahrungen sei nur eine angeführt. H. W. Siemens untersuchte eineiige Zwillinge, das sind Zwillinge, welche, da aus einem Ei stammend, dieselben Anlagen mitbekamen. In einigen Fällen entstammten diese Zwillinge Familien mit erblicher Geisteskrankheit; sie wuchsen an verschiedenen Orten auf; erkrankten aber fast genau um dieselbe Zeit an denselben Wahnvorstellungen. Es dürfte kaum einen besseren Beweis für die Macht des Erbgutes im menschlichen Leben geben. Dazu kommt, wie bereits erwähnt, als Tatsache, die die Bedeutung einer speziell auf die Verbesserung des Keimgutes gerichteten Hygiene besonders nachdrücklich zeigt, die ziemlich sichere Feststellung der „Nichtvererbung erworbener Eigenschaften". Was darunter zu verstehen ist, machen wir uns am besten an einem Beispiel klar. Nehmen wir an, es sei der Augenheilkunde gelungen, die Rotgrünblindheit zu heilen und ein rotgrünblinder Mann sei geheilt worden; so werden seine Nachkommen doch krank sein; denn die Anlage, die der Vater seinen Kindern mitgibt, bleibt von der Heilung gänzlich unberührt. Und was für diesen Fall gilt, gilt für alle Verbesserungen^ welche die soziale Hygiene erzielt. Womit könnte besser die Notwendigkeit, erwiesen werden, die hygienischen Bestrebungen in der Richtung zu erweitern, daß man die Übertragung der durch uns unbeeinflußbaren minderwertigen Anlagen von Generation zu Generation möglichst zu verhüten sucht? Allerdings scheint mir die deutsche „Gesellschaft für Rassenhygiene" zu 256